Die Urheberrechtsfragen des Neuen Jahres

Eine ganz seltsame Angelegenheit ist das immer, wenn jemand als Besitzer einer Logik, eines Prinzips oder von etwas Ähnlichem auftritt.

Voll krass, wie sich das anlässt, dieses 2007. Erst wollen die beiden Komiker – so lautet deren offizielle Berufsbezeichnung – Erkan und Stefan sich das geistige Eigentum an gebrochenem Deutsch per Gerichtsbeschluss zusprechen lassen. McDonald’s müsste dann Lizenzen zahlen, wenn es “krasses Kebab” offeriert.

Und anschließend verklagt noch die gescheiterte Internet-Videothek Intertainer Google, Apple und Napster, weil ihr angeblich die Idee gehört, Musik und Filme über das Netz zu verticken. Intertainer halte ein Patent auf Software, mit der sich sowas bewerkstelligen lässt.

Eine ganz seltsame Angelegenheit ist das immer, wenn jemand als Besitzer einer Logik, eines Prinzips oder von etwas Ähnlichem auftritt. Obwohl es andererseits manchmal auch ganz angenehm wäre, wenn man einen legitimen Besitzer von solchen Dingen ausfindig machen und jener dann anderen deren Gebrauch verbieten könnte.

Am Wochenende beispielsweise fand in Stuttgart das Dreikönigstreffen der Liberalen statt. Dabei ging es um die “neue soziale Wärme der FDP”. Ach, hätten doch die Erben der Gebrüder Grimm ihr Eigentumsrecht an der Logik solcher Geschichten geltend gemacht. Viele unsinnige Sätze hätten dann in der Nacht zum Montag nicht auf unschuldiges Zeitungspapier gedruckt zu werden brauchen.

Oder der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Nachdem er die Bundeswehr nicht bei der Fußball-WM einsetzten durfte, hat er jetzt den “Quasi-Verteidigungsfall” konstruiert, bei dessen Eintritt sie von Terroristen gekaperte Passagierflugzeuge abschießen soll.

Kein patentierbarer Einfall ist das. Die Erfindungstiefe ist zu gering. Die Eigentumsrechte am  Prinzip, dem Schäuble folgt, liegen nämlich bei Tausenden kleiner Jungs, die in der Trotzphase einfach nicht einsehen wollen, dass es Dinge gibt, die verboten sind. Ständig lassen sie sich was Neues einfallen, um diese Verbote zu umgehen. Und dauernd wollen sie mit Indianern, Cowboys und Soldaten spielen oder mit irgendwas anderem, das schießt.

Die CSU hingegen folgt einem klassischen Vorbild. Die Urheberrechte dessen, was sie gerade aufführt, liegen eindeutig bei William Shakespeare. Und die Fürther Landrätin Gabriele Pauli gibt die Lady Macbeth.

Die Dramaturgie hält sich dabei streng an die Vorlage von 1606. Es geht um Königsmord, Macht, Treueschwüre und Karrieren. Lediglich ein kleiner Unterschied besteht: Das Original spielt im Schottland des 11. Jahrhunderts, also in vordemokratischer Zeit, die Münchner Aufführung hingegen in der bayerischen Politik des 21. Jahrhunderts, also auf einem derartigen Gebiet.

Die Rolle der Lady Macbeth ist mit einer gut aussehenden Frau besetzt. Deswegen ist auch die Auseinandersetzung um die Erbfolge in der bayerischen Staatspartei für die Bild-Zeitung ein Thema. Sie nennt es “CSU-Sex-Spitzelaffaire” und verdeutlicht damit, welchen Aspekt des Schauspiels ihre Leserschaft vor allem interessiert.

Nicht überzeugen in der weißblauen Macbeth-Inszenierung kann hingegen der Darsteller des zu ermordenden König Duncan. Denn nach Shakespeare’s Regieanweisung handelt es sich dabei um eine Figur, die “gut und gerecht” ist.

Auch die Laiendarsteller von der SPD führen zur Zeit einiges auf. Im Dezember hatte deren Vorsitzender Kurt Beck Waschen und Rasieren als probates Mittel gegen Arbeitslosigkeit empfohlen. Eine Ansicht, die für gewöhnlich nicht zum originären sozialdemokratischen IP gerechnet wird.

Beck tat dies während eines Wahlkampfauftritts für den vermeintlichen Wiesbadener Oberbürgermeisterkandidaten Ernst-Ewald Roth. Jetzt allerdings hat sich herausgestellt, dass die SPD es versäumt hat, ihren Wahlvorschlag fristgerecht einzureichen.

Einem Arbeitslosen darf sowas nicht passieren. Wenn so jemand eine Meldefrist versäumt, bekommt er die Stütze zusammengestrichen.

Ein echtes Spektakel, das da die hessischen Sozialdemokraten dem johlenden Publikum bieten. Allerdings sind auch sie nicht die Erfinder derartiger Grotesken.

Deren Urheber ist vielmehr der Komiker Dieter Hallervorden. Der nannte sowas seinerzeit im Fernsehen schlicht “einen gespielten Witz”. Ach, würde der doch wie seine Kollegen Erkan und Stefan versuchen, das Recht an seinem geistigen Eigentum durchzusetzen.