US-Richter: Verfassung schützt Passwörter vor Gericht

Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass Strafverfolgungsbehörden einen Angeklagten nicht dazu zwingen können, die Passwörter herauszugeben, mit denen er Daten auf seiner Festplatte verschlüsselt hat.

Richter Jerome Niedermeier hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil die vorinstanzliche Androhung von Strafmaßnahmen gegen Sebastien Boucher zur Herausgabe seiner Computerpasswörter aufgehoben. In dem anhängigen Strafverfahren wird Boucher vorgeworfen, beim Grenzübertritt von Kanada in die USA Kinderpornografische Bilder auf seinem Laptop transportiert zu haben.

“Mit der Anordnung, seine Passwörter einzugeben, zwingt man Boucher dazu, Beweise zu produzieren, mit denen er sich selbst belasten könnte”, schrieb der Richter Ende November in seinem Urteil.

Seine Entscheidung hat der Richter mit dem fünften Zusatz der US-Verfassung begründet. Dieser regelt den Schutz des Angeklagten vor Aussagen, mit denen er sich selbst belasten würde.

Eine Bestätigung dieser Entscheidung könnte zum Grundsatzurteil für die Frage werden, ob ein Angeklagter zur Herausgabe von Passwörtern gezwungen werden kann oder nicht. Rechtsexperten vergleichen Passwörter gerne mit einem Schlüssel zu einem Safe mit belastendem Beweismaterial. Das oberste Gericht der USA hatte in ähnlichen Fällen bereits entschieden, dass Angeklagte zum Beispiel zur Entnahme von Blutproben oder Fingerabdrücken gezwungen werden können.

Rechtsexperten wie der frühere Ankläger des Justizministeriums Orin Kerr unterstützen diese These. “Ich tendiere dahin, dass Richter Niedermeier unter Berücksichtigung der spezifischen Fakten dieses Falles falsch liegt”, kommentierte Orin das Urteil.

Die Gegner dieser Rechtsauffassung stellen die Rechte des Individuums über die Bedürfnisse der Strafverfolger. Verschiedene Urteile haben bestätigt, dass ein Angeklagter kein belastendes Wissen preisgeben muss und folgern daraus, dass dies auch für das Wissen um Passwörter gelten muss.

Der Fall Boucher ist auch deswegen besonders heikel, weil bereits bei seinem Grenzübertritt im Dezember 2006 Zollbeamte Tausende pornografische Bilder auf Bouchers Laptop gefunden hatten. Der Angeklagte verzichtete damals auf seine Rechte und gestand ein, es könnten sich auch Bilder mit Kinderpornografie auf seinem Computer befinden.