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Es gibt noch zwei Chancen, das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu stoppen.

Eine Möglichkeit ist, durch das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zu kippen, die zweite Chance hat der Bundespräsident, der dem Text die Unterschrift verweigern könnte. Denn erst wenn der Präsident das Papier abzeichnet, kann das Gesetz in Kraft treten.

Und genau darauf drängt jetzt der Deutsche Journalistenverband. Die Organisation, in der einige tausend deutsche Journalisten zusammengefasst sind, appellierte am Montag in Berlin. Das Gesetz schränke die Pressefreiheit in Deutschland ein und degradiere Journalisten zu Geheimnisträgern zweiter Klasse – genießen aber nicht den gleichen Schutz wie Seelsorger oder Abgeordnete.

Neben dem Deutschen Journalistenverband haben auch die Rechtsanwaltskammer und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, zu dem sich verschiedene Verbände, Organisationen und Bürgerrechtler zusammengeschlossen haben, an Horst Köhler appelliert.

Mit gutem Grund. Denn das wäre nicht die erste Unterschrift, die der amtierende Bundespräsident einem Gesetz verweigert. Im Dezember 2006 zeichnete Köhler den Entwurf zum Verbraucherinformationsgesetz nicht ab, nachdem er zuvor im Oktober das Privatisierungsgesetz für die Flugsicherung nicht gegenzeichnete. Er begründete diesen Schritt, mit der “evidenten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes”. Sollte Köhler das Gesetz gegenzeichnen, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

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