Software-Haus S.A.D. kämpft gegen Urheberrechtsgesetz

Neue Vorschriften schüren Existenzängste

Der deutsche Software-Hersteller S.A.D. will eine Verfassungsklage gegen das neue Urheberrechtsgesetz anstrengen. Nach dem neuen Gesetz ist das Erstellen von Privatkopien in Zukunft nur noch gestattet, wenn die Datenträger nicht durch einen Kopierschutz gesichert sind. Den Schutz zu umgehen, wie es die S.A.D.-Software macht, ist somit nicht mehr erlaubt. Der Anbieter fürchtet nun schon um seine Existenz.

S.A.D. stellt unter anderem Programme wie “Gamejack” oder “Moviejack” her, mit denen sich Privatkopien von Spiele-CD-ROMs und Film-DVDs anfertigen lassen. Das neue Gesetz untersagt nicht nur das Umgehen von Kopierschutztechniken, sondern verbietet ebenso das Ausweichen von Systemen zum Digital Rights Management (DRM), was einer Abschaffung der Privatkopie gleichkommt.

Das neue Gesetz soll voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Produktmanager Robert Knapp spricht in diesem Zusammenhang von einer Enteignung. Mit der Klage wolle S.A.D. eine einheitliche Regelung über die Richtlinien von Kopierprogrammen auf dem gesamten deutschen Markt erreichen.