Ebay und Amazon am Pranger: Die Sünden der Online-Götter

Amazon verführt Kinder, Ebay täuscht Kunden

Ebay und Amazon handeln angeblich datenschutzwidrig. Verschiedene amerikanische Verbraucherschutzgruppen legten auf Grund von vermehrten unabhängigen Reklamationen eine Beschwerde bei der Federal Trade Commission (FTC) ein. Beiden Unternehmen wird vorgeworfen, Datenschutzrichtlinien zu missachten.

Ebay wird von der Interessensvertretung Junkbusters beschuldigt, durch die Veröffentlichung von zwei unterschiedlichen Fassungen der Privacy Policies, also der Informationen darüber, wie Ebay mit den Daten seiner Kunden agiert, seine Kunden irrezuführen. Während in einer “Zusammenfassung” versichert wird, Daten würden nur bei absoluter Notwendigkeit weitergegeben, schreibe Ebay in der “ausführlichen Version”, die Daten beliebig weiterzugeben zu dürfen ohne die Kunden darüber informieren zu müssen.

Amazon wird dagegen beschuldigt, den Children’s Online Privacy Protection Act zu verletzen. Amazon ermuntere Kinder unter 13 Jahren durch farbliche Gestaltung und Schriftart in seiner Spielzeugabteilung, gezielt zu persönlichen Angaben, die außerdem von anderen Nutzern gelesen werden könnten. Außerdem stelle Amazon den Eltern keine Kontrollfunktion zur Verfügung, um eine Eingabe durch Kinder zu unterbinden.

In der Gesetzgebung ist aber durch die gesetzlichen Regelungen bereits seit 1998 klar festgelegt, dass Kinder und Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter im Internet nicht dazu aufgefordert werden dürfen, persönliche Angaben zu machen. Die Klage wurde unter anderem vom Electronic Privacy Information Center eingereicht.