US-Gericht befreit Internet-Telefonie von der TK-Regulierung

Anbieter von Voice-over IP müssen sich in den USA nicht an die Regulierungsbestimmungen für TK-Unternehmen halten.

Anbieter von Voice over IP müssen sich in den USA nicht an die Regulierungsbestimmungen für TK-Unternehmen halten. Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Minnesota hat dem Einspruch des Anbieters Vonage stattgegeben, der sich gegen die Auflagen der Aufsichtsbehörde des Bundesstaats wehrte. Nach dem Willen der ‘Public Utilities Commission’ (PUC) sollte Vonage den Zugang zu Notrufdiensten sicherstellen, Abgaben für die gemeinnützige TK-Infrastruktur zahlen und sich offiziell als Telefonunternehmen registrieren.
Die Regulierung durch einzelne Bundesstaaten laufe der Grundsatzentscheidung des US-Kongresses zuwider, wonach das Internet generell nicht reguliert werden soll, so das wichtigste Argument in der Urteilsbegründung. Vonage hat nach eigenen Angaben 50.000 Kunden, davon 500 in Minnesota. Für einen Festbetrag von 35 Dollar monatlich können sie VoIP unabhängig von Dauer und Datenvolumen nutzen. Mit Hilfe von Cisco-Equipment kann dafür ein normales Tonwahltelefon genutzt werden.

Vonage-Gründer Jeffrey Citron begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Damit würden auch die Bestrebungen von sechs weiteren Bundesstaaten gestoppt, VoIP-Anbietern ähnliche Regularien aufzubürden, so Citron. Vonage hat inzwischen angekündigt, Software auf den Markt zu bringen, mit der die VoIP-Dienste auch mit Laptops oder Handheld-Computern genutzt werden können – vorausgesetzt diese verfügen über eine Internetanbindung mit entsprechender Bandbreite.