S.A.D. bleibt in Sachen DVD-Kopierschutz widerspenstig

Der Ton zwischen der deutschen Landesgruppe des internationalen Musikindustrie-Verbandes IFPI und dem Ulmer Softwareunternehmen S.A.D. wird schärfer.

Der Ton zwischen der deutschen Landesgruppe des internationalen Musikindustrie-Verbandes IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) und dem Ulmer Softwareunternehmen S.A.D. wird schärfer. S.A.D. hatte in einem Verfahren vor dem Münchner Landgericht gegen acht deutsche Musikunternehmen, die der IFPI angehören, den Kürzeren gezogen. BMG Deutschland, BMG Berlin Musik, Edel Records, Edel Media & Entertainment, EMI Music Germany, Sony Music Entertainment Germany, Universal Music und Warner Music Group Germany hatten gestern eine einstweilige Verfügung gegen einen Patch für S.A.D.s DVD-Kopierprogramm “MovieJack” erwirkt. Dieser Patch erlaubt es, kopiergeschützte DVDs bis zu dreimal zu kopieren.
S.A.D. werde bis Mitte nächster Woche entscheiden, ob das Unternehmen gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlege, sagte Pressesprecher Christian Trögele gegenüber silicon.de. Einiges deutet aber darauf hin, dass sich die Gerichte weiter mit der Sache beschäftigen werden. So reagierte S.A.D. auf das Münchner Urteil mit einer Pressemitteilung, in der von einer “anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung” die Rede ist.

In der Mitteilung wirft S.A.D. der IFPI eine “grobe Täuschung der Öffentlichkeit” vor. Die IFPI wolle den Eindruck erwecken, dass nicht der Patch ‘Copy Count’, sondern das DVD-Kopierprogramm MovieJack von der einstweiligen Verfügung betroffen sei. Die einstweilige Verfügung sei auch keine juristische Bewertung des von S.A.D. eingeholten Professorengutachtens. Dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. In einer anstehenden Auseinandersetzung könne man die Frage klären, wie gefährlich ein DVD-Kopierprogramm für Musikmedien sei, schreibt S.A.D..