Gegen Spammer ist kein rechtliches Kraut gewachsen

Auf die stetig wachsende Flut von Junk-Mails hat die EU mit einer Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation reagiert.

Auf die stetig wachsende Flut von Junk-Mails hat die EU mit einer Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation reagiert. Laut der seit ersten November in Kraft getretenen Regelung sollen künftig nur noch Werbe-Mails mit Einwilligung des Empfängers legal sein. Opt-In nennt sich der Lösungsvorschlag der EU, mit dem die lästigen Anschreiben eingedämmt werden sollen.
Laut Erhebungen des Security-Unternehmens Messagelabs steigt die Zahl von Spam-Mails seit Beginn des Jahres kontinuierlich an. Mittlerweile mache der Anteil der unerwünschten Mails mehr als 50 Prozent des gesamten elektronischen Postverkehrs aus. Im Januar war es noch ein Viertel. Damit die Richtlinie der EU wirklich greifen kann, müssen die EU-Staaten mit entsprechenden Gesetzen nachziehen.

Die Bundesregierung will jetzt beim Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nachbessern. Mit bescheidenen Erfolgsaussichten, denn die Masse der Mails kommt nicht aus deutschen Landen. Nur ein Prozent Spam ist ‘Made in Germany’. Der überwiegende Anteil von 62 Prozent kommt aus den USA. Das zweite Problem: Spammer bedienen sich immer häufiger so genannter Open Proxies, so dass die Identifizierung der tatsächlichen Verursacher sehr schwer bis unmöglich wird.

Eine umstrittene Novelle für das UWG der Bundesregierung liegt bereits vor. Voraussichtlich im kommenden Frühjahr soll dann die Opt-In-Richtlinie der EU in Deutschland umgesetzt werden. Bereits bestehende Geschäftsverbindungen sind von der Regelung ausgenommen. Und selbst bei inländischem Spam bleiben die Haftungsmöglichkeiten stark eingegrenzt. Wegen der Verankerung im Wettbewerbsrecht können nur gegen direkte Mitbewerber, Verbraucherverbände oder Industrie und Handelskammern rechtliche Schritte eingeleitet werden.

In den meisten Fällen dürften somit Unternehmen keine rechtliche Handhabe gegen Spam-Verursacher haben. Um eine Klageflut von betroffenen Privatpersonen abzuwenden, hat die Bundesregierung diese nicht mit in die Novelle aufgenommen. Rechtlich wird Spam hier weiterhin als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht beziehungsweise in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb behandelt.

“Spam lässt sich nicht mit legislativen Mitteln aufhalten”, erklärt Mark Sunner, CTO von Messagelabs. Dabei sei nicht nur der geografische Ursprung problematisch. “Wir beobachten seit einiger Zeit die schrittweise Verschmelzung der Problembereiche Viren und Spam.” So installiere etwa der Virus Sobig.F eine Backdoor-Komponente, die Zugriff auf Proxy-Server ermöglicht. Über diese Open Proxies werden dann die Mails unter gekidnappter Identität versendet. Sunner schätzt, dass etwa 70 Prozent aller Spam-Mails auf diese Weise verschickt werden, “etwa drei Viertel sind davon auf Computer-Kidnapping zurückzuführen. Die wahre Identität der Spammer bleibt also im Dunkeln und ist nur durch intensive Nachforschung in Erfahrung zu bringen.”