Fujitsu-Siemens wegen PC-Abgaben vor Gericht

Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe für in der Bundesrepublik verkaufte PCs eskaliert und wird nun vor Gericht entschieden.

Der Streit um eine Urheberrechtsabgabe für in der Bundesrepublik verkaufte PCs eskaliert und wird nun vor Gericht entschieden. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) strengt nun vor dem Landgericht München einen Musterprozess gegen Fujitsu-Siemens an und will eine Abgabe von 30 Euro für jeden seit 2001 verkauften PC erstreiten.
Der Hersteller wie auch der Branchenverband Bitkom bestreiten, dass es für diese Forderung eine ausreichende gesetzliche Grundlage gebe und hoffen, alle anderen betroffenen IT-Unternehmen mit einer gerichtlichen Klärung von ähnlichen Forderungen ebenfalls freistellen zu können.

“Eine Abgabe auf PCs ist in keiner Weise gerechtfertigt”, meint Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder. “Computer sind universell einsetzbare Rechner und haben mit Fotokopierern nichts zu tun.” Auf die bisherige Regelung für die Vervielfältigung von gedruckten Texten nämlich stützt sich die Klage der VG Wort, die die Urheberrechte von Autoren und Künstlern wahrnimmt. Analog sind seit kurzem Urheberrechtsabgaben für PC-Peripheriegeräte wie Scanner und CD-Brenner in Kraft. Für ganze PCs aber sei eine weitere Abgabe nicht zu rechtfertigen, meinen Verband und Industrie.

“Für PCs gibt es Technologien, die eine individuelle Vergütung der Urheber problemlos möglich machen”, so Rohleder weiter. “Durch die geforderten Pauschalabgaben würde ein riesiges Umverteilungssystem in Gang gesetzt, das mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun hat. Wir können jetzt alles brauchen, aber keine zusätzlichen Abgaben.”

Zahlreiche PC-Hersteller wie Acer, Actebis, Dell, Hewlett-Packard, Maxdata, Panasonic, Sony, und Toshiba unterstützen Fujitsu-Siemens. Wegen der Forderungen der Rechteverwerter hat der Bitkom erst vor kurzem zusätzlich Beschwerde bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingelegt. Vergleichbare Strukturen zur Entschädigung von Autoren gibt es außerhalb der Bundesrepublik in Europa nicht.