Krankenkassen docken bei Online-Apotheken an

Mehrere Krankenkassen in der Bundesrepublik haben bereits Verträge mit Online-Apotheken über die Belieferung von Ärzten und Versicherten abgeschlossen.

Mehrere Krankenkassen in der Bundesrepublik haben bereits Verträge mit Online-Apotheken über die Belieferung von Ärzten und Versicherten abgeschlossen. Mit dem Jahreswechsel dürfen in Deutschland auch apothekenpflichtige Medikamente im Versandhandel vertrieben werden. Die niederländische Internet-Apotheke DocMorris sorgt seit zwei Jahren für Diskussionen um die Einsparmöglichkeiten des Online-Vertriebs.
Der Vorstand der Gmündner Ersatzkasse bestätigte dem Nachrichtenmagazin Focus, die Kasse habe mit DocMorris eine Vereinbarung getroffen, “die uns niedrigere Preise als in Deutschland sichert”. Aber auch bei der Belieferung von niedergelassenen Ärzten beispielsweise mit Impfstoffen soll es erhebliche Einsparmöglichkeiten geben.

DocMorris kündigte inzwischen an, nicht wie geplant nach Deutschland umzuziehen. Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Präparate mache einen solchen Schritt unmöglich. Das Unternehmen will seine Produkte auf Online-Bestellungen hin weiterhin aus den Niederlanden verschicken – per Post oder Kurierdienst.

Vor allem die deutschen Apotheker hatten sich bislang vehement gegen eine Liberalisierung der bisher geltenden Auflagen gewehrt. Sie befürchten nicht nur eine Verlagerung ihrer bisherigen Einnahmequellen sondern verweisen auch die fehlende persönliche Beratung von Patienten in der Apotheke. Politik und Krankenkassen hoffen dagegen auf Einsparungen in Millionenhöhe, die angesichts der desolaten Finanzverfassung des deutschen Gesundheitssystems mehr als willkommen sind.