Eolas Patentrechtsklage: Rettung in letzter Sekunde für Microsoft?

Entgegen früherer Ankündigungen wird der Softwaregigant Microsoft seinen Internet Explorer wegen der Eolas-Patentrechtsklage vorerst nicht ändern.

Entgegen früherer Ankündigungen wird der Softwaregigant Microsoft seinen Internet Explorer wegen der Eolas-Patentrechtsklage vorerst nicht ändern. Im August hatte ein US-Gericht die Redmonder wegen Patentsrechtsverletzung zu einer Geldstrafe von 521 Millionen Dollar verurteilt. Bei Microsoft glaubt man aber offenbar so fest daran, dass das Patent- und Markenamt seine ursprüngliche Entscheidung widerrufen wird, dass man vorsorglich schon mal alles beim alten lässt.
“Die Prüfung durch das Patentamt könnte das Ergebnis haben, dass man die Eolas-Rechte annulliert”, heißt es in einer Microsoft-Mitteilung. “Deswegen und nachdem wir uns mit verschiedenen Branchenkollegen und Entwicklern beraten haben, werden wir vorerst kein Update des Internet Explorers herausgeben.” Auch sei nicht geplant, die angekündigten Änderungen am Windows XP Service Pack 2, das im Oktober herauskommt, umzusetzen. Ursprünglich hatte Microsoft nach dem Gerichtsurteil umfangreiche Änderungen am Internet Explorer angekündigt.

Ein US-Bundesgericht hatte im Sommer entschieden, dass Microsoft gegen das Patentrecht des Startup Eolas Technologies und der Universität von Kalifornien verstoßen hat. Eolas Technologies besitzt die Rechte an der Methode, interaktive Applikationen in eine Website einzubetten. Dieses Recht soll Microsoft im Internet Explorer verletzt haben.

Seit November vergangenen Jahres prüft nun aber das US-Patent- und Markenamt erneut die Rechte von Eolas. Hintergrund ist die offizielle Beschwerde des World Wide Web Konsortiums: die von Eolas angemeldete Technologie besitze keinen Neuigkeitswert, der Konzern könne deshalb kein Recht darauf geltend machen.

Bei Eolas sieht man das natürlich alles ganz anders. “Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Patentamt bei seiner Prüfung feststellen wird, dass seine erste Entscheidung richtig war”, sagte einer der Eolas-Anwälte. Allerdings sei man, fügte er hinzu, für einen Vergleich offen.