TKG findet Beifall der Industrie

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten zeigt sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis, das die Inhalte für ein neues Telekommunikationsgesetz festlegt.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zeigt sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis, das die Inhalte für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) festlegt.  Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich jetzt auf zentrale Punkte geeinigt. Sie stoßen sowohl aus Sicht der TK-Anbieter wie auch aus Sicht des IT-Branchenverbandes Bitkom auf Beifall. Lediglich die neue Telefonüberwachung macht der Branche noch Sorgen.
“Es ist besonders zu begrüßen, dass sich offensichtlich alle Beteiligten der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Facharbeitsgruppe nicht nur um einen ausgewogenen Kompromiss, sondern um eine in der Sache tragfähige Lösung für den Markt bemüht haben. Trotz der weit größeren Spielräume für die Deutsche Telekom wurden zentrale Eckpfeiler einer funktionsfähigen Regulierung gehalten und nicht in letzter Minute einem politisch motivierten Kuhhandel geopfert”, erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.

Der Beschluss biete vor allem der Regulierungsbehörde eine gute Arbeitsgrundlage. Die Ausdehnung der Speicherfrist für Verkehrsdaten aller Telefongespräche fand im Vermittlungsausschuss keine Mehrheit. Damit das Gesetz spätestens zum 1. Juli 2004 in Kraft treten kann, muss das Vermittlungsergebnis nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

“Endlich ist dieses für die gesamte Branche der Informationswirtschaft und Telekommunikation wichtige Gesetz in greifbarer Nähe”, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Er bekrittelt aber eine Gefährdung der Investitionsfähigkeit der Unternehmen, die durch das TKG nicht gebannt sei. So wurden Verpflichtungen zugunsten der Sicherheitsbehörden weiter ausgedehnt, die nur in Teilen finanziell kompensiert werden. “Vor allem die hohen Kosten für die geforderten Systeminvestitionen, etwa bei der TK-Überwachung, bleiben auch künftig ohne Entschädigung”, kritisiert Rohleder.