Neues TK-Gesetz nimmt vorletzte Hürde

Das neue Telekommunikationsdienstegesetz wird voraussichtlich so, wie es jetzt ist, gültig werden.

Das neue Telekommunikationsdienstegesetz wird voraussichtlich so, wie es jetzt ist, gültig werden. Der Bundesrat hat den aktuellen Entwurf des TKG, wie es abgekürzt heißt, bewilligt. Damit sind die Wege für ein ‘markt- und verbraucherfreundliches’ Gesetz geebnet, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Jetzt müsse nur noch die Bundesregierung nach dem Willen des Bundesrates schnell einen Gesetzestext verabschieden, wenn möglich vor Ende der Legislaturperiode 2006. Der Vorschlag enthalte fünf europäische Richtlinien, die größtenteils Deutschland in Brüssel eingebracht hatte und die nun wieder nach Deutschland zurückkehren.

Dazu gehört die ‘Verhältnismäßigkeit bei Überwachung’, die das Ministerium als auf die Zuständigkeit der öffentlichen Betreiber begrenzt beschreibt. Hier geht es um die Pflicht, sämtliche anfallenden Verkehrsdaten detailliert für eine eventuelle spätere Strafverfolgung vorzuhalten. Besonders private Betreiber von Internet-Diensten und TK-Services waren hiergegen Sturm gelaufen, da die finanzielle Beteiligung der Behörden an der technischen Ausstattung und Speicherung nicht gesichert war. Diese Angst der Privaten ist mit der Beschränkung auf öffentliche Dienste zunächst vom Tisch.

Auch der Wettbewerbsrahmen für die Telekom-Konkurrenten wird nun übersichtlicher und, so heißt es, gerechter. So erhalten sie neue Antragsrechte, mit denen sie bei Verdacht auf Missbrauch der Sonderstellung als größter Anbieter gegen den Ex-Staatsbetrieb vorgehen können. Die Deutsche Telekom blickt daraufhin schärferen Sanktionen als bisher ins Auge.