TK-Anbieter sollen Aufsichtsbehörde finanzieren

Jeder deutsche TK-Anbieter hat mit dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes einen Beitrag zur Finanzierung der Bonner RegTP zu leisten.

Jeder deutsche TK-Anbieter hat mit dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes einen Beitrag zur Finanzierung der Bonner ‘Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post’ (RegTP) zu leisten. Darauf weisen die Branchenverbände Breko (Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften) und VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) hin. Das Gesetz befindet sich nach Auskunft der Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums noch in der Legislative.
Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums habe die RegTP begonnen, alle zahlungspflichtigen TK-Unternehmen anzuschreiben, heißt es in Presseberichten. Der Kreis der Zahlungspflichtigen scheine dabei weitaus größer zu sein, als bisher bekannt. Etwa 3000 Anbieter von TK-Diensten seien noch nicht bei der Behörde registriert. Auch neue TK-Dienste wie WLAN unterlägen der Zahlungspflicht. Außerdem gäbe es keine genauen Bewertungskriterien dafür, ab wann ein TK-Anbieter zahlungspflichtig sei.

Die Branchenverbände Breko und VATM haben das Zahlungsbegehren der RegTP kritisiert. Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann sagte, der Staat solle die Kosten für die Überführung eines Monopolisten in den Wettbewerb selbst tragen. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner meinte, die neuen Abgaben seien in einer schon angespannten Marktlage eine zusätzliche Belastung.