Einzelhandel: Elektroschrott-Gesetz ist praxisfremd

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels sieht eine reibungslose Umsetzung des beschlossenen Gesetzentwurfes für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gefährdet.

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) sieht eine reibungslose Umsetzung des im September vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfes für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gefährdet. Der Verband fordert jetzt von Berlin eine “Klarstellung” des Gesetzes.
Der Entwurf soll im August 2005 umgesetzt werden. Verbraucher aus 39 Millionen Haushalten können dann kostenlos an kommunalen Sammelstellen ihre ausgedienten Elektrogeräte abgeben. Im Sinne einer besseren Kundenbindung und um den Service zu erhöhen, können auch Einzelhändler ausgemusterte Geräte annehmen, bei denen sich zum Beispiel eine Reparatur nicht mehr rentiert.

Laut BTV machen zwei Klauseln dem Einzelhandel das Leben schwer. So müssen die Unternehmer die Anlieferung von mehr als 20 Einzelgeräten mit den kommunalen Sammelstellen abstimmen. Zudem müssen sie nachweisen, dass die Geräte von Verbrauchern stammen, die auch in der Kommune gemeldet sind.

Außerdem sei noch offen, inwiefern die Händler als Importeure Herstellerpflichten eingehen müssen. Willy Klöcker, Vorsitzender des BVT, sagt: “Wir hoffen auf klare Signale der Politik für eine praxisnahe Umsetzung. Die erklärten Ziele sind weniger Bürokratie und mehr Bewegungsspielraum, um ökologische und ökonomische Ziele erfolgreich im Markt zu verbinden.”