Eltern müssen Handy-Rechnung der Kinder nicht immer zahlen

Eltern müssen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zahlen, wenn der Nachwuchs minderjährig ist und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen hat.

Eltern müssen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zahlen, wenn der Nachwuchs minderjährig ist und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen hat. Das berichtet der Tagesspiegel in seiner aktuellen Ausgabe und beruft sich dabei auf die Verbraucherzentrale Brandenburg. Damit ein Vertrag wirksam wird, brauchen Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren die Einwilligung ihrer Eltern.
Stimmen die Eltern dem Vertrag nicht zu, bleiben die Anbieter auf der monatlichen Rechnung sitzen. Nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen gehören Handy-Verträge zu den häufigsten Gründen für ein Verschuldung von Familien.

Verbraucherschutzministerin Renate Künast hatte kürzlich spezielle Handy-Tarife für Kinder und Jugendliche gefordert – die Mobilfunkbetreiber lehnten den Vorstoß jedoch ab. Nach einer Studie des Instituts für Jugendforschung erhalten deutsche Kinder ihr erstes Handy im Schnitt mit 9,7 Jahren.