Schlechte Zahlungsmoral: ITK-Branche verliert eine Milliarde Euro

Etwa 30 Prozent der ITK-Anbieter hätten angegeben, dass sich die Zahlungsmoral der gewerblichen Kunden in den letzten zwölf Monaten verschlechtert habe.

Die schlechte Zahlungsmoral von Behörden und Unternehmen wird in diesem Jahr bei ITK-Firmen zu einem Umsatzausfall von “mehr als einer Milliarde Euro” führen. Das hat eine Studie des Branchenverbandes Bitkom ergeben. Ein häufiger Grund für Zahlungsausfälle sei die Insolvenz von Geschäftspartnern, hieß es.

Die schwache Entwicklung der Wirtschaft beeinträchtige die Zahlungsmoral, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Etwa 30 Prozent der ITK-Anbieter hätten angegeben, dass sich die Zahlungsmoral der gewerblichen Kunden in den letzten zwölf Monaten verschlechtert habe. 21 Prozent hätten dies bei den Kunden aus dem öffentlichen Bereich festgestellt.

Die Kunden der ITK-Anbieter seien jedoch zuverlässiger als die Kunden anderer Branchen, so Rohleder. Normalerweise werde erst 42 Tage ab Rechnungsausgang gezahlt. Private ITK-Kunden zahlten jedoch bereits nach 35 Tagen, öffentliche ITK-Kunden nach 37 Tagen. Als Zahlungsziel gewährten die Anbieter im Schnitt 27 Tage.

Grund für die Zahlungsausfälle sei häufig die Insolvenz der Geschäftspartner. Der Wirtschaftsinformationsdienst Creditreform habe im ersten Halbjahr 2005 rund 14.300 Firmeninsolvenzen verzeichnet. Die ITK-Anbieter sollten daher “für wichtige Vertragsbeziehungen ein aktives Risikomanagement einrichten”, so Rohleder.

Dafür sei die Sammlung von Informationen über den Geschäftspartner die Grundlage. Die Daten im Handelsregister seien öffentlich zugänglich und informierten über die Eigenkapitalquote oder die Liquiditätslage eines Unternehmens. Zudem könnten die ITK-Anbieter bei einem Wirtschaftsauskunftsdienst eine Bonitätsprüfung in Auftrag geben.

Die Insolvenz von Software-Herstellern sei ein Sonderfall, sagte Rohleder. Insbesondere betriebswirtschaftliche Programme ließen sich in Regel nicht einfach ersetzen. Eine Lösung seien so genannte ‘Escrow Agreements’, bei denen der Software-Anbieter den Quellcode bei einem neutralen Agenten – etwa einem Anwalt – hinterlege. Der Agent übergebe den Quellcode im Fall einer Insolvenz an den Auftraggeber des Software-Herstellers.

Ausführliche Hinweise zum Schutz vor Zahlungsausfällen hat der Bitkom in der Checkliste ‘Insolvenz von Geschäftspartnern’ zusammengestellt, die online abrufbar ist.