Bei Verkauf von Raubkopien droht Gefängnis

Wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Urheberrecht sowie des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs ist ein Mann zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Urheberrecht sowie des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs ist ein Mann zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Laut Urteil des Landgerichts Frankfurt hat er mit dem Verkauf illegaler Software einen ‘Umsatz’ von rund 110.000 Euro gemacht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Oliver W. 2001 in mindestens 37 Fällen gefälschte Software über Ebay unter verschiedenen Decknamen verkauft hat. Der Schaden für die betroffenen Hersteller, darunter Microsoft,  wird auf knapp 700.000 Euro geschätzt.

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte unter verschiedenen Pseudonymen (etwa ‘Klaus Gottschalk’) mehrere Konten beim Online-Auktionshaus Ebay eingerichtet. Er bot über diese Konten vermeintliche Originalsoftware an, die in Wahrheit Raubkopien waren. Das Geld der Käufer, die per Nachnahme zahlten, floss über die Konten von mindestens zwei – gerichtsbekannten – Mittelsmännern.

Bei der Bemessung der Strafe war zu berücksichtigen, dass der Angeklagte eine Vielzahl von Taten in einem geringen Zeitraum begangen und dabei alles versucht hatte, um seine wahre Identität zu verheimlichen. Außerdem war er wegen ähnlicher Fälle zuvor bereits zu einer Geldstrafe sowie einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. W. kann gegen das Urteil noch Revision einlegen.

Die abgeurteilten Fälle sollen aber nicht alles gewesen sein. Oliver W. steht die Verhandlung über weitere 1500 Fälle noch bevor. Dazu zählen auch die Taten, bei denen die Kunden überhaupt keine Ware erhielten, da die Polizei die Aussendungen ohne dessen Wissen direkt am Postamt beschlagnahmte.