Softwarepatente: Irrationalität oder mangelnde Courage?

Warum lässt sich heute in den USA fast alles und im alten Europa nur ein verschwindend kleiner Teil an Softwareerfindungen patentieren?

Warum lässt sich heute in den USA fast alles und im alten Europa nur ein verschwindend kleiner Teil an Softwareerfindungen patentieren? Leben wir in unterschiedlichen IT-Welten, mit anderen Nutzungsbedingungen und Handelsvereinbarungen? Oder liegt es am jeweiligen Verständnis, was als “neu” und als “technisch” zu bewerten ist?

Weder noch. Tatsache ist jedoch, dass die Software-Industrie gemessen am Umsatz, dem Exportanteil und dem Bruttoinlandsprodukt in den USA deutlich größer ist. Andere würden es im Umkehrschluss als wirtschaftliche Abhängigkeit der Industrienationen von den amerikanischen Softwareriesen bezeichnen. In der Brüsseler Endlosdiskussion um eine EU-weite Regelung dieser Thematik paart sich immer noch Halbwissen mit heterogenen Einzelinteressen der Entscheidungsträger. Dabei wir der Grundgedanke einer starken Wettbewerbsfähigkeit Europas von allen Lagern überstrapaziert.

Die Entwicklung von Software reicht von einer Idee, über ein Konzept mit vielfach mathematisch-theoretischen Betrachtungen, bis zur Realisierung in einer Pilotanwendung. Für die Patentierbarkeit sind ein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept (zum Beispiel der ‘Page Rank’-Algorithmus von Google) und die “technische” Umsetzung in einer realen Anwendung entscheidend. Dies unabhängig vom Marktwert dieser Neuerung, der durch den allgemeinen Nutzen und dem möglichen Anwenderkreis bestimmt wird. Würde der gleiche Mehrwert (im Beispiel die Beurteilung der Relevanz von Internetseiten durch den Page Rank) durch ein anderes Zählkriterium erreicht oder übertroffen, würde sich entsprechend der Markwert des ersten Verfahrens verringern. Im Falle einer softwaretechnischen Umgehungslösung (Workaround) zur Bestimmung des gleichen oder ähnlichen Zählerkriteriums, würde jedoch das Patent verletzt.

Aktuelle Negativbeispiele

Ein anderer Fall liegt dann vor, wenn, wie in den USA möglich, ein scheinbar neues Verfahren nur im Stadium einer Idee oder eines Konzepts patentierbar wird. Diese sehr offene Auslegung kann vielfach die Realisierung einer nützlichen Anwendung behindern oder uninteressant machen. Dieses System wird dann entwicklungshemmend, wenn kein zusätzlicher Nutzen gegenüber dem Stand der Technik generiert wird.

Ein Beispiel von vielen ist das 1-Klick-Patent von Amazon. Dieses beschreibt sehr weit einen üblichen Prozess internetbasierter Geschäftsmethoden. Als solches entspräche das Patent einem Eigentumsrecht auf einem natürlichen Vorgang (Zahlen an der Kasse). Im Extremfall kann auf diese Weise durch das Durchsetzen von Patentansprüchen auf übliche technische Abläufe oder gängige Praxis das System pervertiert werden. So nimmt der weltweit größte Softwarehersteller für sich in Anspruch, den Doppelklick erfunden zu haben. Wieder andere erklären sich als “Erfinder” des Telefons, nur weil dieses jetzt auch IP-basiert funktioniert …

Letztlich sollten aber weiterhin von der Gesellschaft autorisierte Institutionen definieren, was als Allgemeingut zu behandeln ist. Hier müssen auch die unterschiedlichen gesellschaftlichen Wertvorstellungen oder übergeordnete Interessen (siehe: Verfügbarkeit von AIDS-Medikamenten) einfließen.

Open Source versus Patente?

Leider wird in der europäischen Diskussion weniger sachlich auf diese Problematik und deren Regelung eingegangen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Vertreter des Open-Source-Gedanken instrumentalisieren lassen, pauschal gegen Softwarepatente einzustehen. Diese wichtige Größe im Softwaremarkt funktioniert auf der Basis des Austauschs und der Austauschbarkeit von Softwarekomponenten und ist eine der wichtigsten Säulen heutiger Entwicklungen.

Diese Methodik findet auch in anderen Wirtschaftszweigen Anwendung, ohne explizit als ‘open-source’ deklariert zu werden. Eine wie oben beschriebene sinnvolle Durchsetzung von Patentrechten würde jedoch den Open-Source-Markt nicht negativ tangieren. Nach diesem Verständnis wären nämlich Innovationen mit der (willentlichen) offenen Verfügbarkeit auch nicht mehr patentierbar! Damit ist eine breite Basis für die gegenseitige Verfügbarkeit von Software gegeben, die insbesondere Entwicklungskosten senken und Interoperabilität verbessern hilft. So entsteht eine Situation, die als echter Wettbewerbsvorteil zum Tragen kommt.

Ungeachtet dessen, bleibt es dem Einzelnen vorenthalten, einen möglichen Ideensprung, der softwaretechnisch eingesetzt wurde und als eigenständiger Mehrwert zu betrachten ist, zum Patent anzumelden. Dahinter steht sowohl die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, als auch das Knüpfen von materiellen Werten an intellektuelle Arbeit. Dieser Anspruch kann natürlich aus den anderen Ingenieurwissenschaften in die High-Tech-Welt der Informationstechnologie übertragen werden.

Sinnvolle Patente

Patente schaffen hier eine Basis, indem ein Wettbewerbsvorteil für einen Wirtschaftsraum und eine gewisse Dauer gewährt wird. Durch die Patentanmeldung wird das gesamte zugrunde liegende Verfahren (Idee, Konzept, Realisierung) begreifbar und nachvollziehbar gemacht. Damit geht eine verbesserte Transparenz und schnellere Evolution in der Informationstechnologie einher. Das Verfahren sollte demnach einen unabhängigen Marktwert darstellen.

Damit untersteht dieses begrenzte Monopol immer der Nachfrage, die je nach Marktsituation unterschiedlich ausfällt. Daneben bleibt eine kontraproduktive Ausweitung dieses Monolpols durch vorhandene Kontrollorgane, wie zum Beispiel die Wettbewerbskommission(en), reglementiert. Im Wettstreit zwischen proprietären und offenen System (wie zwischen Windows und Linux) entscheidet dann weiterhin der Markt, auch oder gerade aufgrund der Preise dieser Systeme.

Keine einfachen Lösungen für weit reichende Entscheidungen!

Am Ende bleibt das Abwägen von gesellschaftlichen Interessen gegenüber den Einzelinteressen keine einfache Aufgabe im Prozess der Patenterteilung. Allein eine (international) ungleiche Handhabung schafft genau die Wettbewerbsnachteile, in diesem Fall für die Mitgliedsstaaten der EU und deren Gedankengut (inklusive open source), denen man vorbeugen wollte.

Darum bleiben insbesondere die Global Player die Nutznießer der heutigen Systeme, die von der Durchsetzung (US-)nationaler Interessen profitieren. Als Folge davon werden wir als Europäer auch weiterhin ein Abwandern von kompetenten Personen, Firmen und Wertschöpfung ins Ausland erfahren. Um dem vorzubeugen, bleibt zu hoffen, dass hier schnell Entscheide auf der Basis gefällt werden, auf der sich Mensch und Maschine unterscheiden: Vernunft und Verstand!