Holocaust-Klage gegen IBM zurückgewiesen

Ein Gericht im schweizerischen Genf hat eine Klage gegen IBM wegen einer angeblichen Mitschuld des Konzerns am Holocaust zurückgewiesen.

Ein Gericht im schweizerischen Genf hat eine Klage gegen IBM wegen einer angeblichen Mitschuld des Konzerns am Holocaust zurückgewiesen. Der Fall sei bereits verjährt, begründeten die Richter die Entscheidung. Die Sinti- und Roma-Organisation ‘Gypsys International Recognition and Compensation Action’ (GIRCA) hatte IBM im Namen von fünf Angehörigen von KZ-Opfern verklagt. Ihr Anwalt kündigte Berufung an.

Die Gruppe klagt auf “moralische Wiedergutmachung” und umgerechnet 15.500 Euro für jeden der fünf Einzelkläger. Die Lochkartenmaschinen von IBMs deutscher Tochterfirma ‘Deutsche Hollerith Maschinen GmbH’ (Dehomag) hätten den Nazis dabei geholfen, den Holocaust effizienter zu organisieren. IBM weist die Vorwürfe zurück.

Das Unternehmen sei nicht verantwortlich dafür, wie die Maschinen während der Nazi-Zeit eingesetzt wurden. Außerdem, argumentiert IBM, sei die Dehomag von den Nazis kurz vor dem zweiten Weltkrieg übernommen worden. Man habe so keine Kontrolle mehr über den Einsatz der Maschinen gehabt. Nach Angaben der GIRCA habe der Konzern aber auch nach der Übernahme Kontakt zu seinen Kunden gehalten.

Ausgelöst wurde die Klage der GIRCA durch eine Arbeit des US-Wissenschaftlers Edwin Black aus dem Jahr 2001. In dem Buch ‘IBM und der Holocaust’ beschreibt er, wie die Lochkarten des Unternehmens eingesetzt wurden, um den Massenmord in den Nazi-KZs effektiver zu machen.