Paneuropäische Download-Regel vorgelegt

Die Europäer wollen etwas anderes als die USA, doch zunächst soll dieser Vorschlag zu einer vereinheitlichten Sichtweise innerhalb des Wirtschaftsraumes führen.

Die EU hat ein eigenes Regelwerk vorgelegt, das die Musik-Download-Modalitäten und die Auswirkungen auf Urheberrecht und Tantiemen bestimmen soll. Die Europäer wollen etwas anderes als die USA, doch zunächst soll dieser Vorschlag zu einer vereinheitlichten Sichtweise innerhalb des Wirtschaftsraumes führen. Für die europäischen Länder bringt dies dann den gemeinsamen Wettstreit mit den USA deutlicher auf den Punkt.

Der Vorschlag für Urheberrechte beim Musik-Download wird in der EU-Kommission breit unterstützt, heißt es. Nicht so wie bei den Softwarepatenten gibt es hierbei von Anfang an eine grundsätzliche Übereinstimmung, sagt der Kommissionsverantwortliche Tilman Lueder. Immerhin existieren derzeit 25 Lizenzbehörden in den 25 Mitgliedsstaaten und wer immer in einem der Länder einen Download-Service anbieten will, muss sich an die nationale Behörde wenden – bei europaweiten Angeboten kann das viel Zeit und Geld kosten.

Deshalb wird die einheitliche Richtlinie hierfür so getrieben. Immerhin soll der noch junge Markt für Download-Dienste genauso abheben, wie es der in den USA bereits tut: Dort sind im Jahr 2004 etwa 249 Millionen Euro mit Downloads verdient worden. Etwas ähnliches ist nach Ansicht der Kommission auch in den EU-Ländern möglich. Die Vereinheitlichung soll den Aufbau der Dienste treiben. Die Lizenzkosten fließen dann allerdings, sollte die Richtlinie erfolgreich sein, nicht mehr wie bisher in die nationalen Kassen. Jetzt beginnt aber erst einmal die Lobbyarbeit mit den interessierten Industrien und Verbrauchern, die dann zu einer Richtlinie führen kann.