Gericht verbietet kostenloses Fernsehen per Internet

Mit seinem Urteil untersagte das Gericht der TCU die Technologie ‘Cybersky-TV’ anzubieten und so die kostenpflichtigen Premiere-Sendungen über das Internet zum Nulltarif zu senden.

Das Hamburger Landgericht hat die Einführung einer Software, die Gratisfernsehen per Internet ermöglicht hätte, verboten. Hintergrund des Urteils ist ein Rechtsstreit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der Koblenzer Firma TC Unterhaltungselektronik (TCU). Mit seinem Urteil untersagte das Gericht der TCU die Technologie ‘Cybersky-TV’ anzubieten – mit ihr hätten Fernsehzuschauer alle Programme und damit auch die kostenpflichtigen Premiere-Sendungen über das Internet zum Nulltarif empfangen können.

Premiere sah durch die Software seine Urherberrechte verletzt und war deshalb vor Gericht gezogen. TCU-Vorstand Guido Ciburski argumentierte dagegen, es handle sich lediglich um eine Technik für eine “reine Datenübertragung” nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und fällte dagegen jetzt das Urteil zu Gunsten von Premiere. Binnen zwei Wochen kann die Gegenseite Einspruch einlegen.

TCU wollte bereits im Mai mit dem Vertrieb der Software beginnen – eine einstweilige Verfügung von Premiere schob diesen Plänen jedoch einen Riegel vor. Die Firma aus Koblenz weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass Cybersky-TV eine “Privatveranstaltung” von Vorstand Ciburski sei.

Unter dem Namen Cybertelly hat TCU eine P2P-Technolgie zum Verteilen von Fernsehsendungen über das Internet entwickelt. Anstatt über Satelliten- oder Kabelanschlüsse werden die Programme dabei über das Internet gestreamt. Cybersky-TV sei “die anonyme und unzensierte Version von Cybertelly”, heißt es auf der Cybertelly-Homepage. Es sei Sache des Benutzers, welche Inhalte letztlich über Cybersky-TV verteilt werden.