15 Monate für Softwarehändler

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Softwareprodukte von Microsoft gefälscht und diese Imitationen an eine Firma verkauft hat.

Wegen Kennzeichenverletzung in 31 Fällen hat das Amtsgericht Düsseldorf einen 54-jährigen Softwarehändler zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Softwareprodukte von Microsoft gefälscht und diese Imitationen an eine Firma verkauft hat. Der 54-Jährige hat Berufung eingelegt.

Eigentlich sei eine Strafe von über zwei Jahren angemessen, so der Richter. Da die Taten aber zwischen sieben und zehn Jahren zurücklägen und das Strafverfahren seit über sieben Jahren andauere, sei ein erheblicher “Abschlag” auf die Dauer der Freiheitsstrafe notwendig. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht jedoch nicht in Frage.

“Es ist allgemein bekannt, dass Markenpiraterie in den letzten beiden Jahrzehnten nahezu unkontrollierbar ausgeufert ist und Jahr für Jahr allein in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe sowie den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze verursacht”, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Unrechtsbewusstsein in den Kreisen der Produktfälscher sei kaum vorhanden.

“Es ist deshalb die Aufgabe der Rechtssprechung, potenziellen gewerbsmäßigen Produktfälschern ein hohes Strafrisiko vor Augen zu führen und ihnen klar zu machen, dass sie nicht auf eine Bewährungsstrafe spekulieren können, wenn sie ausnahmsweise doch einmal überführt werden.”