Fiskus erleichtert das Verschenken von PCs an Mitarbeiter

Unternehmen haben es künftig einfacher, an Mitarbeiter verbilligte Rechner zu verkaufen und zu verschenken

Unternehmen haben es künftig einfacher, an Mitarbeiter verbilligte Rechner zu verkaufen und zu verschenken. Bislang wurden die so genannten Mitarbeiter-PC-Programme (MPP) in den Bundesländern unterschiedlich besteuert – die Vorschriften wurden zudem von einzelnen Finanzämtern verschieden ausgelegt. Jetzt haben sich das Bundesfinanzministerium und der Interessenverband Initiative D21 auf eine bundeseinheitliche Besteuerung geeinigt.

Das sei ein “riesiger Erfolg”, sagte Hannes Schwaderer, Vorstandsmitglied der Initiative D21, dem Handelsblatt. Durch die einheitliche Regelung könnten Unternehmen in ganz Deutschland den Wert eines MPP-Rechners mit 25 Prozent von der Steuer absetzen. Das träfe auch auf den Wert eines Internetzugangs zu, den die Firma einem Mitarbeiter finanziert.

Die Abgabe der MPP-Computer gelte zwar nach wie vor als geldwerter Vorteil – bleibe jetzt jedoch bis zu einer Freigrenze von monatlich 44 Euro steuerfrei. In vielen Großunternehmen gebe es bereits konkrete MPP-Pläne, sagte Schwaderer. Die Initiative D21 nehme derzeit Kontakt zu Personalabteilungen und zu Steuerberatern auf, um über die Neuregelung zu informieren. Diese habe den erwünschten Nebeneffekt, dass in den nächsten Jahren “hier zu Lande einige Millionen zusätzliche Rechner verkauft werden”.