USA verlangen Daten von AOL, Google, Microsoft MSN und Yahoo

Grund ist ein Prozess, den die US-Regierung mit der Bürgerrechtsorganisation ACLU führt, dessen Gegenstand der ‘Child Online Protection Act’ ist.

US-Generalstaatsanwalt Alberto Gonzales hat am 18. Januar beim US District Court for the Northern District of California eine Klage gegen Google eingereicht. Das Unternehmen soll veranlasst werden, einem Bescheid der US-Justizministeriums vom August 2005 Folge zu leisten. Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte dieses damals AOL, Google, Microsoft MSN und Yahoo zur Weitergabe von Daten aufgefordert.

So sollte Google nach einem Bericht des Wall Street Journal alle Seiten aufführen, die zwischen dem 1. Juni 2005 und 31. Juli 2005 über die Suchmaschine erreichbar waren. Zudem sollten alle Suchanfragen aufgelistet werden.

Hintergrund ist ein Prozess, den die US-Regierung mit der Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) führt. Dessen Gegenstand ist der ‘Child Online Protection Act’ (COPA), der 1998 verabschiedet wurde. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Webseiten-Betreiber Minderjährige vor jugendgefährdenden Inhalten schützen müssen.

Seit der Verabschiedung wird das Gesetz durch verschiedene Prozesse blockiert. Die ACLU wirft der Bush-Administration unter anderem vor, mit dem COPA das First Amendment der US-Verfassung zu verletzten, dass die Redefreiheit garantiert. Die Betreiber von Webseiten könnten den Bestimmungen des COPA nicht entsprechen, heißt es von den Bürgerrechtlern.

Google hatte die Anfrage des Justizministeriums vom August 2005 zurückgewiesen. Die Erfüllung dieser Forderung sei mit einem ungeheuren Aufwand verbunden, hieß es. Zudem könnten auf diesem Weg Betriebsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen.

AOL, Microsoft MSN und Yahoo sind dem Verlangen des US-Justizministeriums dagegen gefolgt. Sprecher der drei Unternehmen betonten jedoch in US-Medien, dass keine Daten weitergegeben wurden, die die Privatsphäre der Anwender betreffen. Google kündigte derweil an, beim ‘Nein’ zu bleiben und sich vor Gericht zu verteidigen.