Bild.T-Online gönnt VW das “Volks” nicht

Bild.T-Online, die Website der Boulevardzeitung in enger Kooperation mit der Telekom-Tochter T-Online, sorgt vor der Fußball-WM für Furore.

Sie will die Marke “Volks” endgültig klären lassen und hat daher ein Verfahren gegen die Automobilfirma Volkswagen (VW) angestrengt. Obwohl beide Konzerne bereits mehrfach mit gemeinsamen Produkten und Lösungen rund um den Zusatz “Volks” zusammengearbeitet haben sollen, wird jetzt laut dem Handelsblatt seit Mittwoch vergangener Woche um die möglicherweise alleinige Verwendung von “Volks” gestritten.

Bild.T-Online hat sich nach bester US-Patentmanier bei der Markenkammer um die Rechte an “Volks” beworben. VW hatte das “Volks” allerdings bereits 2005 als Marke beantragt. Bild.T-Online hingegen bewirbt “Volksbibel”, “Volks-Handy”, “Volks-PC” und auch Produkte wie den “Volks-Seat” und den “Volksbus” – letztere hergestellt von Volkswagen. Zuviel Volk für Volkswagen, meint Bild.T-Online und will sich das Monopol auf das Volk(s) sichern.

Zwar besitzt VW beim Deutschen Patent- und Markenamt bereits Rechte am “Volks”, die von Fahrzeugen über Radios bis zu Babynahrung reichen – der Springer-Konzern will sich damit jedoch nicht abfinden. Es verlangt jetzt, dass der Autobauer die Marke für bestimmte Warengruppen nicht verwenden dürfe und will sich offenbar selbst dort ausbreiten. Es geht möglicherweise pünktlich zum WM-Jahr um einen Nachfolger für die Agenturkampagne “Du bist Deutschland” – denn zum Portfolio der Springer-Anwälte gehört laut dem Blatt auch die “Volks-Wette” und weitere Warengruppen, sofern sie nicht zum VW-Paket gehören.

Markenanwälte und Fachleute sind dem Bericht zufolge gespalten. Während einige sich für die Markennutzung von Wortteilen einsetzen, sind andere der Ansicht, dass sich eine Squatting-Mode etablieren könne – und zwar nicht um eigene Produkte damit zu betiteln, sondern um die Konkurrenz fernzuhalten und Wettbewerb zu verhindern.

Erlaubt ist dieses Vorgehen rein rechtlich. Die Richter in Hamburg haben in begrenztem Maße über die Sinnhaftigkeit solcher Geschäftsgebaren zu entscheiden. Wem das Volk(s) gehört, entscheiden jetzt Markenrichter und Markenanwälte. Am 6. April rechnen die Branche und das Volk mit einem ersten Ergebnis der Verhandlungen.