Von fieser Software und höheren Daseinsformen

Der eigentlich uralte Witz “Was sind 1000 Juristen auf dem Grund des Meeres – Ein guter Anfang” hat wieder einmal an Aktualität gewonnen.

Wie Anwälte, Richter oder auch etablierte Autoren von juristischen Fachbüchern das Internet in seiner unendlichen Weite erklären und definieren, macht stutzig und erzeugt Mitleid für alle, die wegen eines ‘Internet-Delikts’ vor Gericht stehen. Sie können nur verlieren.

Manche Verhandlung müsste alleine an der Erklärung des Corpus delicti scheitern. Die Komplexität des Ganzen ist schier spürbar, die Weisheit des Juristen in diesem Fall greifbar und das Internet ein unglaubliches Wesen. Das WWW wird definiert als “Datenautobahn, über die der Benutzer, vor allem seit mit der benutzerfreundlichen Benutzeroberfläche “WorldWideWeb” (WWW) selbst Laien der Zugang mittels “Mouseklick” möglich ist, eine Vielzahl von Diensten in Anspruch nehmen kann”, heißt es in Müller-Gugenberger / Bienecks Fachbuch ‘Wirtschaftsstrafrecht’.

Außerdem ist das World Wide Web laut Martina Gets, die ein Buch über die  Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit im Internet aus der Sicht des Völkerrechts geschrieben hat, der “derzeit bekannteste und weltweit am meisten benutzte Informationsmarkt, abgekürzt auch WWW oder W3C. Soso. Dabei dachte man immer, W3C stünde für ‘World Wide Web Consortium’, aber was soll’s.

Im Kosmos der “optischen und akustischen Darstellungen” (Landgericht Düsseldorf) haben die Juristen auch ein Sensibelchen ausgemacht: den Hyperlink. Der nämlich ist “eine sensible Fläche auf dem Bildschirm, die dem PC-Nutzer als Wort oder Bild erscheint. Wird diese Fläche mit der Maus angeklickt, wird dadurch häufig automatisch die Anwahl eines anderen Informationsangebots ausgelöst, auf den der Hyperlink verweist.” Hoffentlich trägt der kleine Hyperlink keine psychischen Schäden davon, wenn er mal angeklickt wurde. Aber darüber hat sich Hermann-Josef Omsels in der Fachzeitschrift GRUR natürlich keine Gedanken gemacht.

Die Autorin, selbst Juristin und deshalb ausgestattet mit der Lizenz zum Lästern, kann schließlich durchaus nachvollziehen, wenn sich Hans Brox, Urgestein im Lehren des Deutschen Schuldrechts, darüber echauffiert, dass Software-Programme Egoisten sind. Er schreibt: Standardsoftware sind solche Computerprogramme, die für eine Vielzahl von Anwendern entwickelt wurden, ohne auf die speziellen Bedürfnisse einzelner Rücksicht zu nehmen.” Wie gemein.