Neue Rechtsgrundlage soll Weitergabe von Passagierdaten erlauben

Die EU-Kommission will an der umstrittenen Übermittlung von Fluggastdaten an die USA festhalten.

Um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu genügen, der das Abkommen mit den USA kassiert hatte, möchte EU-Justizkommissar Franco Frattini eine neue Rechtsgrundlage schaffen.

Der EuGH hatte geurteilt, dass die Beschlüsse von Ministerrat und Kommission zu den Fluggastdaten rechtswidrig sind. Sie beruhten auf Bestimmungen zum EU-Binnenmarkt. Das sei unzulässig, weil es im Kern um Fragen der Strafverfolgung gehe. Frattini will dem Ministerrat nun vorschlagen, die Vereinbarung auf Artikeln zur Justiz- und Innenpolitik neu zu gründen. Wenn der Rat dem am Donnerstag im Grundsatz zustimme, könnte der Text bis zum Sommer ausgearbeitet und im September verabschiedet werden, hieß es.

Zu der von den USA verlangten Datenübermittlung selbst hat sich der EuGH aus Sicht der Kommission nicht geäußert, was so viel bedeutet wie: im Grunde ist es rechtens. Das Europäische Parlament, das vor dem EuGH geklagt hatte, will zwar eine Verschärfung des Datenschutzes erreichen. Bei der Änderung, wie Frattini sie anpeilt, wären die Abgeordneten aber außen vor: Für weite Teile der Innen- und Justizpolitik sind allein die Mitgliedstaaten zuständig.