NRW verpflichtet auf elektronisches Handelsregister

Nordrhein-Westfalens Amtsgerichte bearbeiten ab Sommer 2006 alle Vorgänge rund um die Handelsregister nur noch elektronisch.

Anträge, Auskünfte und Einträge laufen damit ausschließlich via Internet oder elektronischem Rechtsverkehr und lösen die Papiereintragungen ab. Registerauskünfte können online rund um die Uhr eingeholt werden.

Das elektronische Handelsregister sei ein “Baustein der Entbürokratisierung”, hieß es von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU). Die Justiz leiste damit einen Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung.

In Zeiten des Papierregisters benötigten die Gerichte für die Bearbeitung von Anträgen durchschnittlich 27 Tage. Künftig schaffen sie das in weniger als einem Tag. Firmengründer stellen ihre Anträge jetzt per E-Mail oder Internet – das Gericht bearbeitet die Anträge ausschließlich als elektronische Akte.

Die IT-Architektur des elektronischen Handelsregisters stammt von Siemens Business Services (SBS). Kern der Lösung ist eine zentrale Datenbank, auf die alle Mitarbeiter der Gerichte zugreifen können. Die Mitarbeiter können unter anderem Anmeldungen elektronisch verarbeiten, Einträge vornehmen, Veröffentlichungen in Printmedien veranlassen und Rechnungen erstellen. Die Daten aus dem früher genutzten Papierregister wurden in das elektronische Archiv übertragen.