Netzagentur reguliert den ATM-Bitstromzugang

Die nationale Regulierungsbehörde hat der Deutschen Telekom die Verfügung zum ATM-Bitstromzugang bekannt gegeben.

Der ATM-Bitstromzugang (Asynchronous Transfer Mode) ist eine Vorleistung, die Telekom-Wettbewerber in die Lage versetzen soll, hochwertige DSL-Anschlüsse anzubieten – die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden. Hierin unterscheidet sich der ATM-Bitstromzugang vom IP-Bitstromzugang. Der IP-Bitstromzugang wird auf der Basis des Internetprotokolls (IP) abgewickelt und dient vor allem dem DSL-Massengeschäft.

In der Verfügung wird die Deutsche Telekom jetzt dazu verpflichtet, den Zugang zum ATM-Bitstrom zu nicht-diskriminierenden Bedingungen zu gewähren. Das Unternehmen wird außerdem zu einer getrennten Rechnungsführung und zur Veröffentlichung eines Standardangebots veranlasst. Hinsichtlich der Entgelte habe die zuständige Beschlusskammer eine nachträgliche Entgeltkontrolle für ausreichend erachtet und von einer Vorab-Genehmigungspflicht abgesehen, hieß es.

“Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Telekom den zugestandenen Freiraum nicht zum Nachteil der Wettbewerber ausnutzen wird”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde werde die Preisgestaltung der Telekom aufmerksam verfolgen.