Bund machtlos gegen Weitergabe der Swift-Daten an die USA

In der so genannten Swift-Affäre hat die Bundesregierung keine Handhabe gegen das Vorgehen der USA. Die deutschen Gesetze greifen in Belgien nicht.

“Wir haben keinen Zugriff auf ein belgisches Unternehmen”, sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Torsten Albig, laut der Nachrichtenagentur dpa. Das bedeutet, dass Deutschland den Zugriff der US-Regierung auf die Finanzdatenbank Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) rechtlich nichts entgegenzusetzen hat. 

Jetzt seien die deutschen Bankkunden gefragt. Sie sollen bei ihren Instituten nachhaken und auf den Schutz der Daten pochen, so Albig. Die deutschen Anteilseigner der belgischen Gesellschaft müßten sicherstellen, “daß dort nur Dinge geschehen”, die vor den Kunden der von Swift vertretenen Kreditinstitute auch zu verantworten seien. Es sei Sache der deutschen Unternehmen, diese belgische Gesellschaft zu nutzen oder nicht. Am Ende entscheide der Markt, ob die Kunden der deutschen Banken dies so akzeptierten.

In der vergangenen Woche hatte sich bereits der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) beunruhigt gezeigt und davor gewarnt, dass die anhaltende Weitergabe zu einem Missbrauch der Datenquelle und zur Wirtschaftsspionage führen könne. Swift selbst hält sich in dieser Sache bedeckt und verweist darauf, lediglich im Rahmen von rechtlich abgesicherten Anordnungen zu handeln.

Die Finanzdatenbank ist verantwortlich für den Nachrichtenaustausch zwischen derzeit rund 7800 Banken und Kreditinstituten in über 200 Ländern. Die US-Regierung hatte den Zugriff über den Geheimdienst CIA nach den Terroranschlägen 2001 begonnen und argumentiert, mit den Swift-Daten ließen sich Geldquellen und Transaktionen mutmaßlicher Terroristen schneller aufdecken und mögliche geplante Anschläge frühzeitig verhindern.