Microsoft steckt beim Kartellrechtsstreit etwas zurück

Microsoft zeigt sich im Streit mit den amerikanischen Kartellrechtsbehörden neuerdings einsichtig, was auch Auswirkungen auf die Taktik haben dürfte, die Microsoft gegenüber der EU anwendet.

Demnach wolle das Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen. Microsoft räumte, einem Bericht auf CNET zufolge ein, dass sich der Konzern viel Ärger ersparen könne, wenn er den Forderungen der Justiz etwas entgegenkomme, beziehungsweise, wenn schon früher Verhandlungen aufgenommen worden wären.

Mehr als ein Jahrzehnt stritt sich das Software-Unternehmen mit der US-Regulierungsbehörde. In 2002 einigte sich Microsoft endlich mit der Regierung auf eine striktere Überwachung der Firmenpraktiken. Diesem Beispiel solle Google jetzt folgen. Microsoft habe sogar seine eigenen Firmenpraktiken geändert und versuche nun, sich auch mit der Regulierungsbehörde der Europäischen Union auf guten Fuß zu stellen. “Hätte Microsoft ein wenig schneller nachgegeben, dann wären wir erst gar nicht in diese Klemme geraten”, gab Marshall Phelps, Microsofts Vizepräsident, zu.

Microsofts größtem Rivalen im Bereich Suchfunktionen und Anwendungen prophezeite Phelps, dass Google die gleichen Regulierungsprobleme bekommen werde wie Microsoft. Für Firmen, die sich mit dem Kartellamt auseinandersetzen müssen, gab Phelps einen Rat. “Man sollte die Beamten des Kartellamts zuvorkommend behandeln. Egal wie viele gute Anwälte man hat und egal über wie viel Geld man verfügt, das Kartellamt gewinnt einfach immer. Umso wichtiger ist es, mit der Regierung zu kooperieren und sie glauben zu lassen, dass sie gewonnen hat. Als Unternehmen gibt man am besten direkt auf und ändert die Firmenpraktiken.”

Diesem Rat scheint Google allerdings nicht ganz folgen zu wollen, erst vor kurzem hat das Unternehmen eine Klage eingereicht. In dieser hatte es sich beschwert, dass die von Microsoft akzeptierten Änderungen in Vista die angeblich ungleichen Wettbewerbschancen bei Suchfunktionen immer noch nicht angreifen würden. Die Klage wurde aber zurückgewiesen.