Protest gegen PC-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung im Internet

Die Grünen machen mit einer Aktion im Internet Stimmung gegen Wolfgang Schäubles Pläne zur Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung.

Auf der Webseite www.schnueffel-schaeuble kann man sich freiwillig eine Art Bundestrojaner auf den Rechner herunterladen: eine Flash-Animation, die den Kopf des Bundesinnenministers mit gerümpfter Nase über den Bildschirm wandern lässt, begleitet vom Text “Hier wird nicht geschnüffelt!”. Die Seite bietet außerdem detaillierte Informationen zur geplanten Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth begründete die Aktion mit den möglichen Folgen von Schäubles Absichten für jeden einzelnen PC-Nutzer: “Private Festplatten werden zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, können ungehindert und unbemerkt durchforstet werden”, sagte sie gegenüber der Netzeitung. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, sagte, Schäuble strebe “ein verändertes Bild von Bürger, Staat und Verfassung” an und vollziehe den Übergang “hin zum militärischen Feind-Denken”.

Eine Umfrage des Computermagazins CNET.com unter führenden Anbietern von IT-Sicherheitslösungen hat am Dienstag ergeben, dass viele der Firmen bereit wären, mit staatlichen Strafverfolgern in den USA beim Ausspionieren von Rechnern zu kooperieren. Demnach würden sie dafür sorgen, dass Anwender der Schutzsoftware Spyware von staatlichen Ermittlungsbehörden nicht bemerkten, falls entsprechende Maßnahmen beschlossen würden. Microsoft und McAfee verweigerten eine Antwort auf die direkte Nachfrage, ob Regierungsstellen bereits mit einer solchen Aufforderung an sie herangetreten seien.

Die EU-Generalanwältin Juliane Kokott hat Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten geäußert. Im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit der spanischen Musikproduzentenvereinigung Promusicae gegen den Provider Telefonica über die Aushändigung von Kundendaten sagte sie, laut Europäischem Datenschutzbeauftragten und Bundesverfassungsgericht sei eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung unzulässig. Wenn die Verkehrsdaten aller Nutzer auf Vorrat gespeichert würde, würde der gläserne Bürger Realität. Gegner der geplanten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sehen sich durch die Äußerungen der Generalanwältin in ihrer Position gestärkt.