Facebook erringt einen Punktsieg vor Gericht

Seit drei Jahren klagt Connectu gegen seinen Rivalen Facebook, weil dessen Gründer geistiges Eigentum von Connectu gestohlen haben soll. Das Gericht hat jetzt die von Connectu vorgelegten Beweise als nicht stichhaltig bezeichnet.

Die Bundesrichter des zuständigen Gerichts in Massachusetts haben Connectu dazu aufgefordert, mehr Beweismaterial dafür vorzulegen, dass der heutige Facebook-Geschäftsführer Mark Zuckerberg während seiner Tätigkeit als Programmier für Connectu dessem Business-Modell gestohlen habe. “Die Anschuldigungen müssen auf klaren Fakten basieren, ansonsten sind sie schlichtweg unhaltbar“, kommentierte Richter Douglas Woodlock die bisherigen Vorträge von Connectu.

Diese Beweise werden allerdings schwer zu finden sein, da Zuckerberg und die Connectu-Gründungsmitglieder niemals einen Vertrag miteinander hatten. Die Korrespondenz zwischen den Parteien beschränkte sich auf E-Mails und Telefonate. Die Anschuldigungen von Connectu reichen von Vertrauensbruch über Betrug bis hin zum Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen.

Den Connectu-Gründern Divya Narendra, Cameron Winklevoss und Tyler Winklevoss hat das Gericht eine Frist bis zum 8. August vorgegeben, um eine überarbeitete Beschwerde vorzulegen. Facebook hat danach zwei Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen.

Connectu hatte kürzlich zu einer Pressekonferenz geladen, in der das Unternehmen Informationen richtigstellen wollte. Doch der Facebook-Verteidiger und die Richter sahen das als einen Versuch an, Druck auszuüben. “Connectu versucht, diesen Fall über die Presse zu gewinnen”, vermutete Facebook-Verteidiger Neel Chatterjee. Auch Richter Woodlock stimmte dem zu: “Es sieht so aus, als versuche Connectu durch die öffentliche Aufmerksamkeit einen Vorteil herauszuschlagen.”

Facebooks rechtlicher Beistand will den Fall dagegen aus der Öffentlichkeit heraushalten. Diese Taktik hat jedoch die Gerüchteküche noch weiter angekurbelt. So wurden Vermutungen laut, dass das Unternehmen entweder vor einer Multi-Milliarden-Übernahme stehe oder aber einen Börsengang plane. In beiden Fällen wäre es vorteilhaft, nicht in ein Gerichtsverfahren verwickelt zu sein.