US-Start-up will eigenes Mobilfunknetz

M2Z Networks will unbedingt die Lizenz für eine bislang nicht genutzte Frequenz erhalten.

Man wolle die US-Kommunikationsbehörde FCC gerichtlich zwingen, umgehend eine Entscheidung zur Genehmigung eines neuen drahtlosen Breitbandnetzes zu treffen, hieß es von M2Z Networks.

Vor 15 Monaten hatte M2Z einen Antrag auf eine exklusive Lizenz für ein bislang ungenutztes 20-MHz-Spektrum im 2,1 GHz-Band gestellt. Bislang wurde über den Antrag bislang nicht entschieden. M2Z behauptet, dass die Entscheidung spätestens ein Jahr nach dem Antragseingang hätte gefällt werden müssen. “Soweit wir wissen, wurde noch nicht einmal darüber diskutiert, ob die freie Frequenz der Öffentlichkeit zu Gute kommen kann”, sagte M2Z-Chef John Muleta.

Ziel des von M2Z geplanten Mobilfunknetzes sei es, den Wettbewerb auf dem Breitbandmarkt anzukurbeln. Mit dem M2Z-Netz könnten 33 Prozent der US-Bevölkerung in drei Jahren und 95 Prozent in zehn Jahren einen kostenlosen Breitbandzugang haben, hieß es. M2Z wolle 5 Prozent des Umsatzes an das US-Finanzministerium abtreten.

Um diesen werbegestützten Service nutzen zu können, müssen die User aber ein Empfangsgerät von M2Z kaufen. Das umstrittene Frequenzband ist in keinem WLAN-Standard vorgesehen. Bei einem Abtreten der Frequenz an M2Z würde ein proprietäres Mobilfunknetz enstehen, das mit den Handynetzen vergleichbar ist.

M2Z will die Geräte für etwa 200 Dollar verkaufen. Damit sollen Downloads in der Geschwindigkeit von 384 Kbit/s und Uploads in der Geschwindigkeit von 128 Kbit/s möglich sein. Im Vergleich dazu bieten die großen Anbieter heute bereits Geschwindigkeiten von 768 Kbit/s an.

Der Brancheverband CTIA-The Wireless Association – der Betreiber wie AT&T und Verizon Wireless vertritt – hat die FCC bereits gebeten, den M2Z-Antrag abzulehnen. Dieser schaffe rechtliche und öffentliche Probleme, ohne dem öffentlichen Interesse zu dienen. Schließlich gäbe es schon derartige Services. Zudem müssten nicht genutzte Frequenzen für eine Auktion geöffnet werden und könnten nicht per Antrag zugewiesen werden.