Der Projektförderung sollen nun Steuerersparnisse folgen

Seit Jahren greift die Bundesregierung den Technologieunternehmen mit so genannten Leuchtturm-Projekten wie Toll Collect oder der Gesundheitskarte unter die Arme. Nun fordert die Wirtschaft Steuervergünstigungen für ihre Forschungstätigkeit.

“Die Projektförderung des Bundesforschungsministeriums und der EU sind an ihre Grenzen gestoßen”, argumentiert Alfred Oberholzer Leiter des Forschungsausschusses im Verband der Chemischen Industrie (VCI). Tatsächlich hatte schon die rotgrüne Koalition aufwändige und für die Wirtschaft hoch lukrative Leuchtturm-Projekte wie Toll Collect oder die Gesundheitskarte aufgelegt, die von der jetzigen Bundesregierung nicht nur fortgeführt, sondern auch ergänzt wurde. Im vergangenen Jahr hat das Bundesforschungsministerium in ihrer High-Tech-Strategie die Schwerpunktfördernung auf 17 Zukunftsfeldern von Biotechnologie über Energie bis hin zu Nano- und Sicherheitstechnik mit hundert Projekten gefördert. Besonders gut weggekommen sind dabei die IT-Unterenehmen, weil ihre Produkte als Technologie-Infrastruktur für viele Bereiche dienen.

Doch der Chemie-Lobbyist wollte mitnichten zum Ausdruck bringen, dass der Staat schon mehr als genug für die Wirtschaft tut. Vielmehr beklagen er und seine Kollegen vom Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronik-Industrie (ZVEI) und vom Bundesverband der Industrie (BDI), dass Anfang der 90er Jahre die Giesskannen-Förderung der F&E-Abteilungen durch Steurevergünstigungen zugunsten einer gezielten Technologiepolitik abgeschafft  wurde.

Als Kronzeugen für die neue Steuervergünstigung dient Heinz Riesenhuber, der unter Kanzler Helmut Kohl Forschungsminister war. Er bezeichnet Steuererleichterungen als “fantastisches Instrument”, das ohne Bürokratie weit in den Mittelstand hinein wirke. Schon diskutieren die Lobbyisten, dass sie die Vergünstigungen lieber als Steuergutschrift hätten, denn als Abschreibung. Die Gutschrift, so wünschen sie sich, solle für sämtliche F&E-Aufwendungen gelten, gleichgültig, ob für unternehmenseigene Forschung oder im Auftrag. Einig ist man sich auch, dass die Kosten der Steuergeschenke nicht aus dem bisherigen Forschungshaushalt finanziert wird, sprich auf Kosten der Projektfördermittel, die viele Unternehmen bereits beziehen.