Bundestrojaner: Umfassende Überwachung droht

Die erste Verhandlung zur viel diskutierten Online-Durchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht hat nun stattgefunden.

Bis die Verfassungsrichter ein Urteil abgeben werden, wird wohl noch rund ein Jahr vergehen. An der mündlichen Verhandlung hat auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, teilgenommen.

Schaar beklagte, dass die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren massiv ausgebaut wurden. “Die Online-Durchsuchung wäre ein weiterer bedenklicher Schritt zu einer immer umfassenderen Überwachung”, warnt der Datenschützer.

Es gelte die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren, so Schaar weiter. “Der internationale Terrorismus profitiert nicht nur von Überreaktionen demokratischer Gesellschaften, er provoziert sie geradezu.”

Schaar gab sich im Zuge der Verhandlung zudem skeptisch, ob die Online-Durchsuchung, wie behauptet, nur in wenigen Fällen zur Anwendung kommen würden oder sich zu einer “Standardmaßnahme von Polizei und Nachrichtendiensten entwickeln könnte”.

Denn die Telekommunikationsüberwachung sei zunächst auch nur für einige wenige besonders schwere Straftaten erlaubt worden. “Der gesetzlich legitimierte heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme unter Einsatz technischer Mittel wäre ein Eingriff in die Privatsphäre von qualitativ neuer Dimension. Er würde staatlichen Sicherheitsbehörden nicht nur den heimlichen Zugriff auf gespeicherte Daten ermöglichen, sondern auch eine Online-Überwachung zukünftiger Aktivitäten und eine Online-Steuerung.”

Bei diesen Punkten sieht Schaar schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Denn nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sei bei jeder staatlichen Beobachtung ein aus der Achtung der Menschenwürde des Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes abzuleitender unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren. Das Gericht hat dabei stets betont, dass der Staat – auch Rahmen der Gefahrenabwehr für hochrangige Rechtsgüter – nicht in diesen Kernbereich eingreifen dürfe.

Schaar kritisiert hier: “Es ist nicht erkennbar, wie bei einer heimlichen Online-Durchsuchung die Verletzung dieses Kernbereichs vermieden werden kann. Mangels technischer Selektierbarkeit würden auch die in einem Computer gespeicherten höchstpersönlichen Daten wie private Tagebücher, Fotos oder Arztrechnungen dem staatlichen Zugriff unterworfen.”