Massenklage gegen Massenspeicherung

Bürgerrechtler protestieren am 6. November gegen die geplante Verabschiedung des Gesetzes zur Massenspeicherung und gegen die Verschärfung der TK-Überwachung.

Nach dem Gesetz werden ab Anfang 2008 alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten für sechs Monate gespeichert. Mit der “größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik” wollen die Bürgerrechtler des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gegen das Gesetz mobil machen. Mit rund 7000 Vollmachten potentieller Kläger ist der Arbeitskreis zum kollektiven Marsch nach Karlsruhe gerüstet.

Dem Datenschutz stehe mit der geplanten Aktion zur Massenspeicherung eine große Bewährungsprobe bevor. Der Verband der Informationswirtschaft Bitkom hat errechnet, dass die Verkehrsdaten eines größeren Internetproviders pro Jahr bis zu 40.000 Terabytes umfassten, dies entspreche einer 40 Kilometer langen Kette mit gefüllten Aktenordnern.

Juristisch gesehen ist weniger die enorme Datenmasse als vielmehr ihr Detailreichtum wichtig. Für die Speicherung sind außer den Inhalten von Telefongesprächen und E-Mails auch Teilnehmer und Dauer von Telefonaten, E-Mail-Verkehr und Surfspuren im Internet vorgesehen. Sogar eine Erfassung des Standortes, von dem aus man mit dem Handy telefoniert, soll erfasst werden.

Das gigantische Vorhaben ist rekordverdächtig. Bei der ‘Geburtsstunde’ des Datenschutzes beim Volkszählungsurteil im Dezember 1983 waren rund 1300 Kläger beteiligt. Damals wurde zum Massenboykott des Zensus aufgerufen.

Nach Angaben der Kritiker ginge die staatliche Vorratshaltung höchstpersönlicher Daten von Personen, die keinerlei Verdacht trifft, zu weit. Bereits in mehreren deutschen Städten – von Aachen bis Wetzlar – sind am 6. November von 17 bis 19 Uhr dezentrale Protestkundgebungen gegen das Vorhaben einer Totalprotokollierung der Telekommunikation geplant.