Vorratsdaten: Größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten

Der Bundestag hat die Neuregelung zur so genannten Vorratsdatenspeicherung in der 2. und 3. Lesung durchgewunken.

Damit ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/24/EG verabschiedet. Der Entwurf hatte bereits im Vorfeld für teilweise sehr besorgten Kritiken gesorgt und erneut erheben sich von verschiedenen Positionen schwere Vorwürfe gegen das geplante Gesetz.

Zwar orientiere sich das Gesetz an der EU-Richtline, doch gehe es in verschiedener Hinsicht über die Vorgaben aus Brüssel hinaus. Daher hegt auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, Zweifel an der “Verfassungsmäßigkeit” der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.

Besonders bei der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und deren Übermittlung an Nachrichtendienste und Ordnungsbehörden, sieht Schaar Probleme: “Damit wird den Ordnungsbehörden und den Nachrichtendiensten ohne richterliche Prüfung ein Zugriff auf die Verkehrsdaten gestattet. Nicht zuletzt wird die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung künftig nicht mehr gewährleistet.”

Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die Entscheidung der Bundestagsmehrheit, eine verdachtslose Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens in Deutschland einzuführen. Sie werde in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft abgelehnt und verstoße zudem gegen die Verfassung.

“Das Ergebnis der Abstimmung zeigt, dass auch in den Regierungsfraktionen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung umstritten ist. Allerdings wird das Gesetz, sofern es der Bundespräsident überhaupt unterzeichnet, vor dem Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben”, erklärt Werner Hülsmann, für das FIfF e.V. im Arbeitskreis Vorratsdatenspeichrung

Das Gesetz erwartet nun die mit fast 7000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt worden ist. Die Beschwerde werde eingereicht, wenn und sobald das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

“Das Fernmeldegeheimnis wird von den Gerichten wieder hergestellt werden. Dagegen ist die Wählbarkeit von SPD, CDU und CSU für die Generation Internet endgültig verloren gegangen”, hofft der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

“Die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsprojekte stoßen auf zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung”, bestätigt der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis. “Diesmal hat die Koalition noch auf stur geschaltet, aber der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung wird sich ausweiten zu einer gesellschaftlichen Bewegung für mehr Freiheit und weniger Angst.”

Doch hat der Bundestag parallel auch eine Änderungen der Strafprozessordnung vorgenommen und auch hier sieht Peter Schaar Kritik-Punkte. So werde zwar bei verdeckten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen die Rechtsstaatlichkeit gestärkt, jedoch bleiben diese hinter den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und dem Datenschutzrecht zurück. “Ich bedauere sehr, dass auch hier im Rahmen der parlamentarischen Beratungen keine substantiellen Verbesserungen erreicht wurden”, so Schaar.

Ganz im Gegenteil habe der Bundestag sogar noch Änderungen beschlossen – etwa bei der Anordnungsdauer von Telekommunikationsüberwachungen oder bei den über die Maßnahmen zu erstattenden Berichten -, welche die verfahrensrechtlichen Schutzvorkehrungen des Regierungsentwurfs wieder verwässerten. “Unzureichend sind auch die Regelungen zum Schutz des so genannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung, denn sie sind inhaltlich so eng gefasst, dass bei der Telekommunikationsüberwachung die Erfassung von höchstpersönlichen Gesprächsinhalten nicht wirksam verhindert werden kann”, fügt Schaar an.

Zudem sei der Schutz besonderer Vertrauensverhältnisse vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen in Schaars Augen Mangelhaft: “Die vorgesehenen Unterschiede im Schutzniveau für verschiedene Arten von Berufsgeheimnisträgern halte ich nicht für angemessen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum etwa Gespräche mit einem Arzt oder Rechtsanwalt weniger geschützt sein sollen als solche mit Geistlichen, Verteidigern oder Abgeordneten.”