Lockangebote: Gratis-Fallen im Internet

Eine Untersuchung von Gratis-Angeboten im Internet hat gezeigt, dass ‘Gratis’ oftmals sehr teuer werden kann.

In Zusammenarbeit mit der Initiative Saferinternet.at hat die österreichische Arbeitskammer (AK) SMS-Dienste und Routerplaner untersucht und teilweise als Kostenfallen entlarvt. 80 Prozent der kostenlosen SMS-Dienste waren in Wirklichkeit kostenpflichtig. Bei den restlichen 20 Prozent konnte, so die AK, nicht eindeutig geklärt werden, ob die Leistungen wie versprochen gratis sind oder nicht.

Die Anbieter von Routendiensten im Internet konnten immerhin 40 Prozent eindeutig kostenlose Angebote nachweisen, der Rest wollte die vermeintlichen Gratisdienste berechnen.

Bei der Untersuchung wurde vor allem die mangelhafte Preisauszeichnung kritisiert. Vielfach fanden sich Hinweise auf Kosten nur versteckt im Kleingedruckten oder in den Geschäftsbedingungen.

In einigen Fällen beinhalten die Angebote sogar klare Rechtsverstöße, wenn zum Beispiel der Verbraucher nicht über sein Rücktrittsrecht informiert wird oder der Anbieter dieses gar auszuschließen versucht. Auch die Pflichten für die Impressumsangaben werden oftmals nicht eingehalten.

In Extremfällen führen die Verfehlungen oder Auslassungen der Anbieter dazu, dass Verbraucher unbemerkt kostenpflichtige SMS-Abonnements mit einer Laufzeit von zwei Jahren eingehen oder sich für eine einmalige Gebühr von 60 Euro eine Fahrroute zusammenstellen lassen.

In einer Umfrage unter Betroffenen haben die deutschen Verbraucherzentralen ermittelt, dass rund ein Viertel der Opfer vermeintlicher Gratisangebote jünger als 18 Jahre ist. Über die Hälfte der Geschädigten sahen sich massiven Drohungen der Anbieter ausgesetzt, um die Zahlungen einzutreiben. Mahnungen mit Klagedrohungen oder Anschreiben durch Inkassobüros oder Anwälte ist in mehr als der Hälfte der Fälle an der Tagesordnung.

Verbraucherschützer fordern mehr Rechte gegenüber den dubiosen Anbietern. So sollen die Ausnahmen beim Ausschluss des Rücktrittsrechts abgebaut werden und bei der Missachtung von Informationspflichten ein unbefristetes Rücktrittsrecht für Verbraucher eingeführt werden.