Suchmaschinen missachten Datenschutzvorgaben

Die Speicherung von Suchanfragen und deren detaillierter Inhalte ist nicht datenschutzkonform.

Dies erklärte die Datenschutzagentur in einer Stellungnahme. Zusammen mit der IP-Adresse könnten diese Informationen zur Erstellung von persönlichen Anwenderprofilen genutzt werden, die dann je nach den Interessen der Betreibergesellschaften verwertbar sind, heißt es in der Aussendung. Besonders problematisch sei dies dann, wenn der Anwender auch noch weitere Dienste des Suchmaschinenbetreibers wie Blogs oder E-Mail-Programme in Anspruch nimmt. Einige Suchmaschinenbetreiber sind laut den Datenschützern somit in der Lage, komplette und sehr umfangreiche Kommunikations-, Bewegungs- und Berufsprofile ihrer Nutzer zu erstellen. Durch die Zusammenarbeit mit Werbevermarktern erhöhe sich zudem die Möglichkeit der missbräuchlichen Nutzung.

“Die Problematik liegt hier aus Sicht des Datenschutzes grundsätzlich darin, dass die Daten von Suchanfragen im Internet bei den Betreibergesellschaften gespeichert und archiviert werden”, erklärt Maximilian Hartung, Geschäftsführer der Datenschutzagentur. “Anhand der so gesammelten Daten können dann in weiterer Folge Persönlichkeitsprofile erstellt werden, die beispielsweise über die jeweiligen Interessen einer Person Auskunft geben”, ergänzt der Datenschutzexperte. Eine besondere Problematik ergebe sich zudem aufgrund der Vernetzung von Daten, wenn ein Nutzer gleich mehrere unterschiedliche Dienste eines Anbieters verwende. “Google zum Beispiel sagt klipp und klar, dass sie Nutzer-E-Mails inhaltlich scannen”, schildert Hartung. Argumentiert werde damit, dass lediglich eine gezielte Suche nach Schlüsselwörtern stattfinde, die dafür sorgt, dass passende Werbung an Kunden verschickt werden kann. “Google ist da mit Sicherheit kein Einzelfall, andere Anbieter machen das genauso”, stellt Hartung fest.

“Wir sehen hier einen großen Handlungsbedarf für die Betreiber von Suchmaschinen”, meint Hartung. Das Problem sei zwar schon länger bekannt gewesen, dessen Ausmaß werde aber vielen erst nach und nach klar. Vor allem der finanzielle Aspekt sei dafür verantwortlich, dass noch keine gängige Lösung zu diesem Datenschutzproblem auf dem Tisch liege. “Da stecken wirtschaftliche Interessen in Milliardenhöhe dahinter”, erläutert Hartung. Um etwaige Missbräuche verhindern zu können, schlägt der Datenschützer die Einrichtung einer unabhängigen, externen Kontrollkommission vor. Dem Anwender selbst stehe zum jetzigen Zeitpunkt allerdings kein adäquater technischer Schutz zur Verfügung. Nur durch die wohlüberlegte Nutzung von Internet-Angeboten könne der Nutzer die missbräuchliche Verwendung seiner Daten einschränken. Suchmaschinenanfragen werden je nach Betreiber zwischen zwölf und 18 Monate gespeichert. “Es gibt kein eigenes Reglement was die Speicherdauer solcher Daten betrifft”, erklärt Hartung.

Erst letzte Woche hatten sich Vertreter der Internet-Industrie einer Anhörung zum Thema ‘Datenschutz und Internet’ im Europaparlament in Brüssel gestellt. Europäische Datenschützer hatten in deren Rahmen gefordert, dass die IP-Adressen von Computern als persönliche Daten angesehen und daher besonders geschützt werden müssen.