Banken-Überwachung überführt Täter

Es passiert jeden Tag und es kann jeden von erwischen, der einen Fuß auf die Straße setzt: der Tritt in einen Hundehaufen.

Der kam eine Mutter mit ihrem Kind jetzt teuer zu stehen. Sie ist mit ihrem Zögling nämlich nach diesem kleinen Unfall in eine Filiale der Stuttgarter Volksbank gegangen, um dort Geld abzuheben, und hat dabei gewissermaßen ‘Spuren’ hinterlassen.

Aber anstatt beherzt zu Lumpen und Eimer zu greifen haben die Angestellten der Bank es vorgezogen, die Reinigung in professionelle Hände zu geben. Und anstatt sich dann wieder an die Arbeit zu machen, ging ein Spezial-Team der Filiale daran, in minutiöser Kleinarbeit, die Bänder der Video-Überwachung durchzugehen um dann die Adresse der Mutter herauszufinden.

Weniger Tage später wunderte sich die nicht schlecht, als sie in einem Brief ihrer Bank las: “Sehr geehrte Frau H., aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungskosten aufzukommen.” Etwa 53 Euro sollte die Reinigung kosten.

Ein Fall für die Haftpflichtversicherung und Schwamm drüber, würde man meinen. Doch hat das Vorgehen der Bank inzwischen den obersten Datenschützer des Landes Baden Württemberg, Günter Schedler, auf den Plan gerufen. Der erklärte gegenüber der Stuttgarter Zeitung, dass es auf den ersten Blick starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens gebe.

So dürfen nämlich öffentlich zugängliche Bereiche, wie eben das Foyer einer Bank, nur für berechtigte Interessen und für konkret festgelegte Zwecke überwacht werden. Das bedeute in diesem Fall: die Verfolgung von Straftaten. Eine solche liege jdeoch definitiv nicht vor, weiß der Datenschützer.

Die Bank hingegen sieht sich im Recht. Da es häufiger Fälle von Vandalismus gebe, müssten die Bänder regelmäßig geprüft werden.