Ist der Bundestrojaner ein lahmer Gaul?

Experten haben die Bestimmungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen als in der Praxis undurchführbar bezeichnet. Eine Online-Durchsuchung muss von einem Richter genehmigt werden. Zudem sind ein Staatsanwalt, Ermittlungsrichter oder anderer Beamter verpflichtet, die erfassten höchstpersönlichen Daten bei einer Auswertung herauszufiltern.

Karlsruhe hatte die Online-Durchsuchung von PCs grundsätzlich erlaubt. Der Schritt ist aber nur dann zulässig, wenn “überragend wichtige Rechtsgüter” konkret gefährdet sind. Zu diesen wichtigen Rechtsgütern zählen Menschenleben oder der Bestand des Staates. Mit dem Urteil schuf das Gericht zudem ein “Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.

“Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet”, hieß es jetzt dazu vom Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank. “Es wäre illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen in Deutschland anfallen würden.”

Wenn die Justiz das zusätzlich leisten solle, müsse die Politik sie dazu auch in die Lage versetzen, sagte Frank der Neuen Osnabrücker Zeitung. Derzeit fehlten in Deutschland aber bereits 4000 Richter und Staatsanwälte. “Die Länder und der Bund müssten daher schon kräftig in die Gerichte investieren.”

Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), blies ins gleiche Horn. “Wenn Gerichte bei Online-Durchsuchungen zur Kontrolle dazwischengeschaltet werden sollen, dann müssen dafür ausreichend Richter bereitgestellt werden”, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Bei Ermittlungen gegen Terrorverdächtige sei Eile geboten, die Auswertung kopierter Daten müsse also schnell erfolgen.

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bezeichnete das Urteil derweil als “ein Stück Rechtsgeschichte”. Baum war einer der Kläger. “Ich bin sehr zufrieden”, sagte er der Wochenzeitung Die Zeit. Wie sich die Politik nun verhalte, sei eine ganz andere Sache.

Im Urteil sei viel zu den Gefährdungsbereichen gesagt worden, in die sich der Staat jetzt begebe – indem er sich Methoden bediene, die sonst nur Kriminelle nutzen. Baum: “Das alles muss jetzt einbezogen werden: Mit welchen Mitteln macht der Staat das? Will er einerseits Lücken gegen Kriminelle schließen und andererseits selbst sich solcher Mittel bedienen?” Das Gericht habe in dieser Sache sehr nachdenkliche Worte gesprochen.