UMTS-Auktion: Bund muss keinen Schadensersatz zahlen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Verfahren entschieden, in dem die Rolle des Bundes bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen im August 2000 verhandelt wurde. Geklagt hatte der Telekom-Aktionär Wolfgang Philipp. Philipp vermutete, dass der Bund – als Anteilseigner der Telekom – den Konzern zu unwirtschaftlichem Verhalten gedrängt hatte.

Im August 2000 hatten sich die Mobilfunkkonzerne E-Plus, 02, T-Mobile und Vodafone ein Wettrennen um die UMTS-Lizenzen geliefert. Die Telekom-Tochter T-Mobile zahlte für zwei Lizenzpakete etwa 8,5 Milliarden Euro. Insgesamt spülte die UMTS-Versteigerung etwa 51 Milliarden Euro in die Staatskasse.

Wie der Bundesgerichtshof jetzt urteilte, hat der Staat auf diese milliardenschwere Entscheidung der
Telekom keinen Einfluss ausgeübt. Aus der damaligen Sicht sei es wirtschaftlich vernünftig gewesen, an der Versteigerung teilzunehmen – trotz der hohen Kosten. Der Konzern habe sich von den UMTS-Lizenzen Wachstumschancen versprochen.

Der Telekom-Aktionär hatte vom Bund wegen der angeblichen Einflussnahme 50.000 Euro Schadensersatz verlangt. Das Gericht entschied, dass der Bund nicht zahlen muss. Die Telekom hätte sich auch ohne staatlichen Einfluss zur Teilnahme an der UMTS-Auktion entschieden, hieß es.