BSA warnt vor gebrauchter Software

Die Business Software Alliance warnt davor, dass Angebote “gebrauchter Software” oft illegale Kopien oder Lizenzen von Software beinhalten. Rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die neuen Nutzer seien die Folge. Nebenbei könnte die Softwareindustrie, die in der BSA organisiert ist, ein Vermögen verdienen, wenn dieser Markt verschwinden würde.

Demnach sei gebrauchte Software oft nur eine täuschende Bezeichnung für: Fälschungen auf Auktionsseiten. Die BSA wies ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass es verboten ist, gefälschte Software (also Kopien von Software, die ohne Einwilligung des Softwareherstellers angefertigt wurden) zu verkaufen oder zu verwenden.

Zum anderen sei eine solchermaßen gekennzeichnete Software möglicherweise eine Kopien, die aufgrund einer fremden Unternehmenslizenz (site license) angefertigt wurde. Der Käufer könnte in die Bredouille geraten, weil Unternehmenslizenzen als Lizenzen von Seiten des Softwareherstellers ausgegeben werden, die einem bestimmten Unternehmen die Nutzung einer Software gestatten. Für die vollständige oder teilweise Übertragung dieser Lizenzen sehen die jeweiligen Lizenzverträge aber Regeln und Schranken vor, die es zu beachten gilt.

Zum dritten könne sich dahinter die Kopie von jemandem verbergen, der die Software weiterhin verwendet. Selbst wenn der Softwarelizenzvertrag und das Gesetz die Weitergabe eines physischen Datenträgers gestatten, darf nicht mehr als eine Person (oder Firma) Kopien dieser Software benutzen, so die BSA.

Seit einiger Zeit werden von Händlern oder über das Internet zunehmend Datenträger mit gebrauchter Software oder gebrauchten Lizenzen für Software angeboten. Die Frage ob und wie sie verbreitet werden kann, hängt von den entsprechenden Lizenzbedingungen und den relevanten gesetzlichen Bestimmungen ab, auf deren jeweiligen Wortlaut genau geachtet werden sollte. Im Zweifelsfall sollte mit dem Rechteinhaber Kontakt aufgenommen werden, riet die BSA.