EU-Rat mit neuen Richtlinien gegen Cybercrime

Der EU-Rat hat einen Vertrag beschlossen, der die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeibehörden und den Serviceprovidern viel enger machen soll. Ziel ist die schnellere Informationsweitergabe der Privatwirtschaft an die Behörden. So sollen Verbrechen, die sich im Internet verbreiten besser und schneller aufgeklärt werden.

Diese Verbrechen werden oft zusammengefasst unter dem Stichwort Cybercrime. Dazu subsumiert die internationale Organisation beispielsweise auch Kinderpornographie. Aber es geht auch darum, organisierter Kriminalität und verdächtiger Kommunikation schneller auf die Schliche zu kommen. Und zwar grenzüberschreitend.

Wie die US-Tageszeitung International Herald Tribune berichtete, hat sich der EU-Rat anlässlich einer Veranstaltung mit Serviceprovidern und Polizeien auf die Verabschiedung von Richtlinien geeinigt, auf die die anwesenden Unternehmen und Behörden sich ebenfalls festgelegt haben sollen. Die paneuropäische Vereinbarung sei im Lichte des globalen Vertrages zur Bekämpfung von Cybercrime zu sehen, der vor wenigen Wochen auf internationaler Ebene unter Beteiligung der USA und Japans unterzeichnet wurde. Auch dabei ging es um schnelleren internationalen Informationsaustausch.

Die Richtlinien haben allerdings eher freiwilligen Charakter. Auch wenn die etwa 200 anwesenden Vertreter von Staat und Wirtschaft eine Art Selbstverpflichtung eingegangen waren, komme es doch darauf an, dass eine Stelle die Richtlinien beherzigt, nach ihnen handelt und sie so mit Leben erfüllt, zitierte die Tageszeitung einen Teilnehmer. Wo die beiden potentiellen Partner – Serviceprovider und die Behörden – allerdings ihre Partnerschaft für perfekt und nicht für verbesserungswürdig halten, brauchen sie diese Richtlinien möglicherweise gar nicht, hieß es weiter. Damit sind die Richtlinien möglicherweise nicht mehr als ein Appell des EU-Rates, sie zu benutzen.