Neues Gesetz setzt gewerbsmäßige Raubkopierer unter Druck

Die Musikindustrie könnte bald die Möglichkeit haben, Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Internetprovidern abzufragen, ohne Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten zu müssen.

Über den entsprechenden Gesetzesentwurf, wird der Bundestag am Freitag, dem 11. April, abstimmen. Kernpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” ist dabei die Einführung eines Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber gegenüber Dritten bei Urheberrechtsverletzungen. Das neue Gesetz, das die Durchsetzungsrichtlinie der EU in Deutschland umsetzen soll, sieht lediglich die Verpflichtung zur Einholung einer richterlichen Verfügung vor, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.

“Das diskutierte Gesetz gibt der Musikindustrie die Möglichkeit, effektiver gegen gewerbsmäßige Raubkopierer oder Produktpiraten vorzugehen”, erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT-Recht Kanzlei. “Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzesentwurfes bekommt sie nur dann zusätzliche Möglichkeiten zur Ermittlung des Rechtsverletzers, wenn die Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr erfolgt ist”, betont Eckert. Auf die vielen Millionen Tauschbörsennutzer habe das Gesetz jedoch keine Auswirkungen, da diese in der Regel nicht im geschäftlichen Verkehr handeln. “Solche Rechtsverletzungen im geschäftlichen Verkehr richten im Regelfall sehr große Schäden an”, ergänzt Eckert.

“Bislang mussten Rechteinhaber eine Strafanzeige gegen unbekannt erstatten, wenn sie vom Rechtsverletzer keinen Namen, sondern lediglich dessen IP-Adresse und den Zeitpunkt der Rechtsverletzung kannten”, schildert Eckert. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin Auskunft vom betroffenen Provider gefordert, wem die fragliche Adresse zu diesem Zeitpunkt zugeordnet war. “Über eine Akteneinsicht kamen dann die Rechteinhaber an Name und Anschrift des Raubkopierers heran”, so Eckert. “Nach den neuen Regelungen soll der Umweg über die Staatsanwaltschaften wegfallen, wenn es um Rechtsverletzer geht, die im geschäftlichen Verkehr handeln. Dann soll auch das Zivilgericht den Provider anweisen dürfen, die entsprechende Information herauszugeben”, erläutert Eckert.

Die Musikindustrie versucht schon seit geraumer Zeit durch verstärktes Lobbying Druck auf Politik und Provider auszuüben, damit diese effektive Maßnahmen gegen Filesharing ergreifen. Erst vergangene Woche hat sich der erste Zugangsanbieter in Großbritannien diesem Druck gebeugt und der Forderung der Industrie nach einer aktiven Kontrolle der im eigenen Angebot befindlichen Webinhalte nachgegeben. Nachweislich ertappten Internetpiraten wird demnach nach ihrem dritten Vergehen vom Provider der Zugang zum Internet gesperrt.