Bitkom: Gesundheitskarte nicht verzögern

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat vor weiteren Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gewarnt.

“Zeitkritisch ist derzeit die Ausschreibung der zentralen IT-Infrastruktur, insbesondere des Datennetzes, durch die Betriebsorganisation gematik“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer anlässlich des 111. Deutschen Ärztetages. Bis zur Vergabe des Auftrags vergehe bei IT-Projekten dieser Größenordnung etwa ein Jahr.

Ebenfalls überfällig sind laut Bitkom Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Ärzten darüber, wer die Kosten für die technische Ausrüstung der Arztpraxen übernimmt. Ursprünglich sollte die Gesundheitskarte schon im Jahr 2006 an die Versicherten ausgegeben werden. Gegensätzliche Interessen der Ärzte, Apotheker, Krankenkassen und Kliniken machten den Zeitplan aber zunichte.

Der Branchenverband fordert die Ärzteschaft auf, sich konstruktiv am Aufbau des Systems zu beteiligen. Viele Ärzte scheuten bislang die Investitionen in die Kartentechnik und fürchteten, die Daten der Patienten seien nicht sicher. “Die Sorgen der Ärzte sind unbegründet”, sagte Scheer. “Die Investitionskosten für die Praxen amortisieren sich mittelfristig. Und gegenüber den heute gängigen Verfahren im Umgang mit Patientendaten ist die elektronische Gesundheitskarte ein Quantensprung für mehr Sicherheit.”

Sollen Daten von der Karte abgerufen werden, greifen mehrere Schutzmechanismen: Zum einen muss sich der Arzt mit seinem elektronischen Heilberufsausweis beim Lesegerät anmelden, zum anderen der Patient mit seiner Gesundheitskarte. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass beide ihre persönliche PIN-Nummer eingeben – wie bei einem Geldautomaten. Davon ausgenommen sind lediglich Notfalldaten wie Arzneimittelunverträglichkeiten, die sofort ausgelesen werden können. Krankenkassen oder andere Institutionen dürfen die gespeicherten Informationen nicht abrufen.

Zudem kann jeder Patient entscheiden, welche Informationen auf der neuen Karte hinterlegt werden und welcher Arzt sie nutzen darf. “Die gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten, dass der Patient die Hoheit über seine Daten bekommt”, so Scheer. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hatten bereits 2003 in einer gemeinsamen Erklärung betont, dass die Gesundheitskarte und die gespeicherten Informationen der Verfügungsgewalt der Patienten unterliegen.

Laut einer Bitkom-Umfrage wollen nach Einführung der neuen Gesundheitskarte 93 Prozent der Bundesbürger persönliche medizinische Daten darauf speichern. Mit den bisherigen Chipkarten der Versicherten ist dies nicht möglich. Nur 5 Prozent der Deutschen lehnen die neuen Möglichkeiten ab, 2 Prozent sind sich unsicher. Leichte Unterschiede gibt es bei der Frage, welche Informationen hinterlegt werden sollen: Insgesamt 90 Prozent der Deutschen wollen Notfalldaten speichern. Bei Impfungen sind es 84 Prozent, bei Medikamenten 78 Prozent, bei Rezepten 66 Prozent und bei Erkrankungen 62 Prozent.

“Die Gesundheitskarte wird die Versorgung der Patienten verbessern. Sind Daten zu eingenommenen Medikamenten gespeichert, verringert sich zum Beispiel die Gefahr von Wechselwirkungen”, erklärt Scheer. Nach konservativen Schätzungen soll die elektronische Gesundheitskarte Einsparungen von jährlich über 500 Millionen Euro im Gesundheitswesen ermöglichen.