Europäische Strafregister international vernetzt

Unter dem Stichwort e-Justiz hat die EU-Kommission einen Plan vorgestellt, wie die Strafregister in den europäischen Ländern vernetzt werden sollen. Dazu gehört mehr Informationen für die EU-Bürger bereit zu stellen. Auf Behördenseite wird ein innereuropäischer Abgleich der Strafregister angestrebt. Sie waren bislang Ländersache.

Die EU-Kommission hat eine europäische Strategie für die e-Justiz vorgestellt. Damit will sie zur Stärkung des europäischen Rechtsraums beitragen. “Die europäischen Bürger und Unternehmen wollen wirksamere Justizsysteme in ganz Europa, die bessere Ergebnisse liefern und effizienter arbeiten. Die Kommission glaubt, dass die e-Justiz wirksame Werkzeuge für einen leichteren, schnelleren und weniger kostspieligen Zugang zur Justiz bieten kann”, erklärte EU-Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit.

“Außerdem wird der Ruf von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsberatern nach einer effizienteren Justizzusammenarbeit in der EU immer lauter. Letztere ist eine wesentliche Voraussetzung für eine geeignete Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Die e-Justiz kann hier ebenfalls einen Beitrag leisten”, fügte Barrot hinzu. Die EU-Kommission nimmt in ihrer Mitteilung eine Bestandsaufnahme aller laufenden Projekte auf dem Gebiet der e-Justiz vor. Um divergierende technische Lösungen zu vermeiden, sollen künftige Maßnahmen auf EU-Ebene koordiniert werden.

Ein wichtiges Ziel ist die Schaffung eines europäischen Internetportals, durch das der Zugang zur Justiz für die Bürger und die Unternehmen Europas vereinfacht werden soll. Dabei sollen insbesondere sachdienliche aktuelle Informationen über die Rechte von Angeklagten und Opfern in Strafverfahren angeboten werden sowie über die Rechtsmittel, die bei grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten in anderen Mitgliedstaaten vor Gericht zur Verfügung stehen.

Viel einschneidender ist aber demnach die Nutzung durch die Behörden: Als weiteres wichtiges Anliegen nannte die EU in ihrer Mitteilung vom Freitag, dass der “Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften” angegangen werden soll, darunter die elektronische Vernetzung der nationalen Strafregister. Dieses Vorhaben läuft bereits. Es soll Richtern und Strafverfolgungsbehörden in der gesamten EU erlauben, die Vorstrafen von Angeklagten international zu prüfen. Anfang des kommenden Jahres wird die EU-Kommission eine Verbindungssoftware zur Verfügung stellen, die allen Mitgliedstaaten die Teilnahme am Datenaustausch ermöglicht. Hier erfahren EU-Bürger mehr über die Absicht der EU-Kommission mit der neuen Initiative. Ferner gibt es Informationen über die Hintergründe.