Neue Gesetze für Telefonwerbung

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf für die Neuregelung von Telefonwerbung beschlossen. Die Branche begrüßt die deutliche Verschärfung.

Der Entwurf sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Zudem dürfen Firmen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge – etwa ein Wechsel des Telefonvertrags – sollen darüber hinaus erst nach einer schriftlichen Bestätigung gültig sein.

Eine weitere Verschärfung über diese Punkte hinaus lehnt der Bitkom jedoch ab. “Es darf nicht so weit kommen, dass alle telefonischen Bestellungen zunächst unwirksam sind, bis sie schriftlich bestätigt werden”, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Das 14-tägige Widerrufsrecht reiche in der Regel aus. “Es ist auch im Interesse der Verbraucher, die Verfahren nicht unnötig kompliziert zu machen.”

Die deutschen Regeln zur Telefonwerbung zählen bereits jetzt zu den strengsten in Europa. Es gilt die sogenannte ‘Opt-in’-Regelung. Das heißt: Telefonmarketing ist nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, auch ‘cold calls’ genannt, sind verboten. Viele andere Länder haben eine ‘Opt-out’-Regelung – dort muss der Kunde Anrufe explizit ablehnen.

“Seriöse Unternehmen wissen, dass sie ohne das Vertrauen der Kunden langfristig keinen Erfolg haben”, betont Rohleder. Unerlaubte Anrufe, die Verbraucher verärgern, seien also im wohlverstandenen Eigeninteresse zu vermeiden. “Im Bitkom sind wir überzeugt, dass sich kundenorientiertes Verhalten auszahlt.”